Einfriedungen und Sichtschutz zu Straßen, Wegen und öffentlichen Grünflächen sowie zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze oder Baulinie sind ausschließlich als Laubhecken zulässig und in ihrer Höhe auf maximal 1,20 m zu begrenzen. Eine Hecke darf durch einen grundstücksseitig zurückversetzten Zaun gleicher Höhe hinterstellt werden.
Windschutz: Von der vorgenannten Festsetzung ausgenommen ist ein bis zu 2 m langer Wind- bzw. Sichtschutz bis max. 1,80 m Höhe, der direkt mit dem Gebäude verbunden sein muss und entweder im Fassadenmaterial der Gebäude oder als Holzkonstruktion oder als Metallkonstruktion mit farbloser Füllung (Klarglas) zu errichten ist.
Gemeinschaftsanlagen für Abfallbehältersammelplätze sind mit standortheimischen Hecken zwischen 0,80 m und 1,20 m Höhe einzufrieden.
Der Bebauungsplan Nr. 74 wird für den Bereich Teilgebiet 2 Abschnitt a aufgehoben.
Hinweise
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Neufassung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten sowie deren besondere Anforderungen zum Schutz bestimmter Bauten (Werbesatzung). Die Werbesatzung ist vollständig anzuwenden.
- Im Bauantragsverfahren ist nachzuweisen, dass die Wohnflächen auf mindestens 20 % der Geschossfläche der zur errichtenden Wohngebäude in den WA 1- und WA 10 - Gebieten die Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen. Der Nachweis ist auf die jeweils gültigen Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein abzustellen.
- DIN-Vorschriften, auf die in der Bebauungsplansatzung verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden bei der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, durch die Stelle, bei der der Plan mit Begründung auf Dauer von allen Interessierten eingesehen werden kann, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zur Einsichtnahme bereitgehalten.
- Im Baugenehmigungsverfahren sind in den Bauvorlagen (Lageplan, Schnitte und Ansichten) durch den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser die vorhandenen und geplanten Geländehöhen bzw. der vorhandene und geplante Geländeverlauf einschließlich der Höhenlage der Straße (Straßenbezugspunkt) darzustellen.
- Die Deutsche Bahn AG weist darauf hin, dass aus dem gewöhnlichen Betrieb der Eisenbahn in seiner jeweiligen Form Ansprüche ausgeschlossen sind. Immissionen wie insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc., die von Bahnanlagen und dem gewöhnlichen Betrieb ausgehen sind in der Regel entschädigungslos hinzunehmen.
Stadt Bad Oldesloe, Bebauungsplan Nr. 107
Entwurf gem. § 4a (3) BauGB, Abstimmung 11. Juli 2017
