Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - B-Plan 13 - Hesen

Begründung

4. Verkehrserschließung

Das Plangebiet ist über die Straße Heese von Westen her erschlossen. Die Straße mündet nordöstlich in die Schulstraße und damit in die L 172 (Hauptstraße). Das Plangebiet ist somit an das örtliche bzw. überörtliche Straßennetz angebunden. Das Ortszentrum der Gemeinde Pahlen befindet sich fußläufig erreichbar südwestlich des Plangebietes.

Von der Straße Heese wird das Plangebiet über die Planstraße A erschlossen, die zum Planring führt. Die Ringerschließung schafft dabei eine ansprechende städtebauliche Struktur und sorgt im Gegensatz zu einer Sackgasse zu einer gleichmäßigeren Verteilung des Verkehrs. Von dem geplanten Planring zweigen drei Planwege ab, um die Erschließung der im Norden, Nordosten und Südwesten des Plangebiets befindlichen Grundstücke zu sichern. Die Straße Heese und Planstraße A sollen dabei als Verkehrsfläche und der Planring sowie die Planwege 1 bis 3 als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung nach § 9 (1) Nr. 11 BauGB festgesetzt werden.

Die Straße Heese soll auf eine Gesamtbreite von 7,5 m ausgebaut werden. Hierin ist ein 2,0 m breiter Fußweg vorgesehen, der im Weiteren entlang der Planstraße A ins Plangebiet geführt wird. Entlang der Planstraße A angrenzend an die nördlich befindliche Bestandsbebauung wurde zudem ein 1,0 m breiter Abstandsstreifen vorgesehen. Auf beiden Straßen ist eine Fahrbahnbreite von 5,0 m gegeben.

Der Planring und die Planwege 1 bis 3 sollen als Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer:innen ausgestaltet werden. Zudem ist entlang des Planrings im Norden und Süden jeweils ein Parkstreifen vorgesehen, der im öffentlichen Raum ca. 15 Besucher:innen-Parkplätze schafft.

Der Planweg 1 ist als Stichstraße mit einer Wendemöglichkeit für Pkw vorgesehen. Zudem ist in Richtung Norden eine Notzufahrt für Einsatzfahrzeuge vorgesehen, die nur im Notfall benutzt werden kann. Die Gesamtstraßenbreite beläuft sich auf 5,0 m.

Der Planweg 2 erschließt neben einigen Grundstücken auch das im Nordosten des Plangebietes befindlichen Regenrückhaltebecken. Er hat genau wie Planweg 1 eine Breite von 5,0 m.

Im Südwesten des Plangebietes befindet sich zudem der 4,5 m breite Planweg 3. Alle Planwege sind nicht auf die Befahrbarkeit mit einem Müllfahrzeug ausgelegt, weswegen an den jeweiligen Einmündungen zum Planring Abstellflächen für Müllbehälter herzustellen sind.

Zur Förderung der Naherholung ist im östlichen Teil des geplanten Gebiets ein Fußweg in Richtung der Teiche geplant. Aus Sicherheitsgründen zur Verhinderung der Befahrbarkeit mit einem Pkw muss ein Poller bereitgestellt werden.

5. Technische Infrastruktur

5.1 Versorgung

Die Wasserversorgung wird durch Anschluss an das zentrale Leitungsnetz des Wasserverbandes Norderdithmarschen sichergestellt.

Für die Löschwasserversorgung ist das Arbeitsblatt W 405 – Februar 2008 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung: DVWG, Bonn, Februar 2008) zu beachten. Die Aufstellung von Hydranten erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr.

Die Strom- und Gasversorgung erfolgt durch die Schleswig-Holstein Netz AG.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Universaldienstleistungen nach § 78 Telekommunikationsgesetz (TKG) wird seitens der Deutschen Telekom sichergestellt.