Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - B-Plan 13 - Hesen

Begründung

2. Planerische Vorgaben

2.1 Landes- und Regionalplanung

Gemäß Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein (LEP 2010) liegt die Gemeinde Pahlen zwischen den ländlichen Zentralorten Hennstedt, Erfde und Tellingstedt im ländlichen Raum. Die Gemeinde Pahlen hat 1.138 Einwohner:innen (Stand 31.12.2019).

Das Gemeindegebiet von Pahlen ist im LEP 2010 als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sowie als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft ausgewiesen.

Westlich der Gemeinde befindet sich ein Schwerpunktraum für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe.

Der Zweite Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (2020) weist in Abweichung zum LEP 2010 keinen Schwerpunktraum für den Abbau oberflächennaher Rohrstoffe in der Nähe von Pahlen aus.

Im Regionalplan für den Planungsraum IV von 2005 wird der Gemeinde Pahlen eine ergänzende überörtliche Versorgungsfunktion im ländlichen Raum zugewiesen. Dargestellt sind außerdem zwei Sportboothäfen an der Eider. Die Gemeinde Pahlen gilt als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Südlich und westlich liegen Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft.

Der Regionalplan für den Planungsraum III – West (Windenergie an Land) von 2020 sieht in näherer Umgebung zur Gemeinde Pahlen keine Windenergieanlagenstandorte oder Vorranggebiete für Windenergienutzung oder Repowering vor.

2.2 Landschaftsplanung

Nach Karte 1 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III aus dem Jahr 2020 liegen westlich und südlich der Ortslage Pahlen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Südöstlich von Pahlen befindet sich ein Europäisches Vogelschutzgebiet, ein Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung sowie ein Gebiet, das die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 23 (1) BNatSchG i. V. m. § 13 LNatSchG als Naturschutzgebiet erfüllt.

Westlich in 1,8 km Entfernung zum Plangebiet befindet sich das EU-Vogelschutzgebiet DE 1622 - 493 „Eider-Treene-Sorge-Niederung“. Das nächstgelegene FFH-Gebiet befindet sich südöstlich der Gemeinde gelegen in ca. 2,5 km Entfernung. Es handelt sich dabei um das Gebiet mit der Nummer DE 1622  391 „Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung“.

Gemäß Karte 2 des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum III liegt die Gemeindefläche und damit auch das Plangebiet in einem großräumigen Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Darüber hinaus befindet sich südwestlich der Gemeinde eine Knicklandschaft als historische Kulturlandschaft. Östlich ist ein Gebiet vorgesehen, dass die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllt.

Die Karte 3 des Landschaftsrahmenplans zeigt die Gemeinde Pahlen vor allem im Nordosten sowie Nordwesten umgeben von dem Vorkommen klimasensitiver Böden. Südwestlich der Gemeinde befinden sich oberflächennahe Rohstoffe (Sand und Kies).

Der Bestandsplan des Landschaftsplans der Gemeinde Pahlen aus dem Jahr 1997 weist für den Geltungsbereich mesophiles Grünland aus. Östlich angrenzend befindet sich nach § 15 a LNatSchG geschützter Röhricht sowie im Bereich der Teiche das gesetzlich geschützte Biotop „B 11“. Der Entwicklungsplan des Landschaftsplans aus dem Jahr 2000 sieht im westlichen Geltungsbereich eine (potentielle) Fläche für die Siedlungsentwicklung vor. Zudem sollen an dieser Stelle die Entwicklung und Eingrünung des Ortsrands stattfinden.