14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schafstedt für das Gebiet westlich der Straße Möhlnbarg (L 145) und östlich des Mühlenbaches (Teilfläche von Nordloh)
Schafstedt
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBIn der frühzeitigen Beteiligung sind die Einsicht in Unterlagen und die Möglichkeit der Stellungnahme zu einem frühen Zeitpunkt möglich. Planungen sind zu diesem Zeitpunkt meist noch weniger detailliert. tets
Zeitraum
Noch 14 Tage
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Amt Mitteldithmarschen
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Die Gemeinde Schafstedt und das Amt Mitteldithmarschen führen zurzeit das Aufstellungsverfahren für die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schafstedt für das Gebiet „westlich der Straße Möhlnbarg (L 145) und östlich des Mühlenbaches (Teilfläche von Nordloh)“ durch.
Die Gemeinde und das Amt laden hiermit alle an der Planung interessierten Bürgerinnen und Bürger dazu ein, an der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB teilzunehmen.
Ansprechpartner für Bürger
U. Borack
Amt Mitteldithmarschen
Fachdienst Bauverwaltung
Zingelstraße 2
25704 Meldorf
Tel.: 04832/ 9597-171
U. Borack@mitteldithmarschen.de
sowie
Tom Schmidt
Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen GmbH
Beratende Ingenieure VBI
Grossers Allee 24
25767 Albersdorf
Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.
Die Planungsdokumente sind in Kapitel gegliedert. Sie können zu den Kapiteln der Dokumente einzelne Stellungnahmen verfassen. Ihre Stellungnahme wird dem jeweiligen Kapitel automatisch zugeordnet.