Planungsdokumente: B-Plan Nr. 7 "Freizeitanlage am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Das Landschaftsbild in der Gemeinde Dannewerk ist geprägt vom Übergang der bewegten Jungmoränenlandschaft in die ebene Schleswiger Vorgeest. Das Gemeindegebiet ist landwirtschaftlich genutzt, Acker- und Grünlandflächen wechseln sich ab. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch das z.T. dichte Knicknetz untergliedert. Eingestreut in die Agrarlandschaft finden sich kleine Waldflächen, markante Einzelbäume, feuchte Senken und Moorreste. Besonders charakteristisch sind die kulturhistorisch bedeutsamen Wallanlagen des Danewerks, die sich quer durch das Gemeindegebiet ziehen.

Die Ortschaften von Dannewerk haben hat sich bandartig entwickelt. Die Bebauung ist von Einfamilienhäusern unterschiedlichen Alters und (ehemaligen) landwirtschaftlichen Höfen geprägt. Insgesamt sind die Siedlungen Dannewerks als dörflich einzustufen.

Im Nahbereich des Plangebietes dominiert der Hauptwall des Danewerks das Ortsbild. Zudem sind einzelne Gebäude vorhanden. Durch die Knicks und Gehölzstrukturen nehmen die nahegelegenen Siedlungen kaum Einfluss auf das Plangebiet.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Haithabu-Dannewerk“ (Verordnung vom 04.04.1989), weswegen der Schutz des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung ist.

Die teilweise überplante Wiese weist als öffentliche Sport- und Freizeitfläche der Gemeinde eine Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung auf. Die Fläche kann als Bolzplatz genutzt werden und dient als Standort für verschiedene gemeindliche Veranstaltungen. Unmittelbar nördlich verlaufen die Fernradwege Ochsenweg und Wikinger-Friesenweg, die quer durch Schleswig-Holstein führen. Die Fernradwege sind insbesondere in den Sommermonaten stark genutzt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die bisherige Flächennutzung fortgeführt und keine Veränderungen des Landschaftsbildes verursacht. Die vorhandenen Straßenbäume sowie der Knick blieben in ihrer jetzigen Form erhalten.

Auswirkungen der Planung

Parallel zu diesem Bauleitverfahren wird eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Damit würde das Plangebiet künftig nicht mehr Bestandteil des LSG sein, aber an Flächen angrenzen, für die die Schutzverordnung weiterhin Gültigkeit besitzt. Demnach ist der Schutz des Landschaftsbildes weiterhin besonders zu berücksichtigen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen die Herstellung von Spielbahnen, Nebenanlagen und Ausstattungselementen im Zusammenhang mit der Adventuregolfanlage sowie wassergebundene Wege. Gebäude, z.B. für die Ausgabe von Spielutensilien oder Toiletten, sind innerhalb des Plangebietes nicht zulässig, sie werden westlich außerhalb entstehen. Die geänderte Nutzung wird zu einer Veränderung im Ortsbild führen, aber keine erheblichen Fernwirkungen verursachen.

Der Knick an der östlichen Grenze des Plangebietes wird erhalten und dient weiterhin der Eingrünung. Auch die Straßenbäume im Norden der Fläche werden erhalten. Die Gemeinde wird bei der Durchführung des Vorhabens auf eine naturnahe Gestaltung der Fläche mit einer geeigneten Pflanzenauswahl achten. Hier können zum Beispiel heimische und gebietseigene Gehölze verwendet werden.

Die Planung dient der Schaffung eines Adventuregolfplatzes, der zum Gesamtkonzept der Aufwertung der Welterbestätte Danewerk als touristische Destination zählt. Somit weist das Plangebiet eine Bedeutung für die Erholung auf.

Die Nutzung der Fernradwege Ochsenweg und Wikinger-Friesenweg wird durch die Planung nicht eingeschränkt.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten, da innerhalb des kleinflächigen Plangebietes keine hochbaulichen Anlagen entstehen oder weithin sichtbare Veränderungen vorgenommen werden. Eine Einbindung erfolgt durch die vorhandenen und zu erhaltenden Gehölze.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Konkrete archäologische Denkmale sind auf der Planbereichsfläche entsprechend der Stellungnahme des ALSH vom 02.09.2022 nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich jedoch innerhalb der Pufferzone der Welterbestätte Danewerk, weswegen der Denkmalschutz von besonderer Bedeutung ist. Außerdem befindet sie sich im Bereich eines nachgewiesenen mittelalterlichen Fundplatzes der Archäologischen Landesaufnahme. Das Plangebiet ist weiterhin innerhalb eines archäologischen Interessengebietes gelegen, sodass mit archäologischer Substanz im Boden gerechnet werden kann.

Der Knick an der östlichen Grenze des Plangebietes ist Teil der historischen Knicklandschaft.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Aufgrund der Nähe zum Danewerk und dessen Status als Welterbestätte sind entsprechend der Stellungnahme des ALSH folgende Punkte zu berücksichtigen, um die Planung im Einvernehmen mit dem Denkmalschutz zu realisieren:

  • Die genaue Planung muss hinsichtlich des Umgebungsschutzes des Welterbes geprüft werden, dazu ist eine enge Abstimmung mit dem Welterbebüro erforderlich.
  • Bodeneingriffe sind so gering wie möglich zu halten und mit dem Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein frühzeitig abzustimmen.
  • Gegebenenfalls sind gem. § 14 DSchG archäologische Untersuchungen erforderlich.

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird weiterhin der § 15 des Denkmalschutzgesetzes (Mitteilungspflicht bei Funden) berücksichtigt.

Der Knick im Plangebiet wird als Teil der historischen Kulturlandschaft erhalten.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter werden nicht beeinträchtigt.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe sind mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten, da die Neuplanung im Nahbereich einer Welterbestätte erfolgt. auf. Die Umsetzung der Planung wird eng mit den zuständigen Stellen abgestimmt, um erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

2.1.9 Wechselwirkungen

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die so genannten Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.

UmweltbelangeMensch
ABTiere + PflanzenFlächeBodenWasserKlima/LuftLandschaftKulturgüterWohnenErholung
Tiere + Pflanzen
Fläche---
Boden-
Wasser
Klima/Luft-
Landschaft---
Kulturgüter----
Wohnen-
Erholung---

A beeinflusst B: stark ● mittel wenig - gar nicht

Der räumliche Wirkungsbereich der Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf das Vor-habengebiet und dessen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt der durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhaben-gebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.