Planungsdokumente: B-Plan Nr. 7 "Freizeitanlage am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) werden diese hiermit nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgt nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Ortslage Klein Dannewerk, östlich des Ochsenweges und südlich der Hauptstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst insbesondere das Flurstück 93/5 sowie Teile der Flurstücke 93/7, 93/9 und 116 der Flur 5, Gemarkung Groß Dannewerk. Der ca. 4.000 m² große Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Hauptstraße,
  • im Westen und Süden Freizeitanlage der Gemeinde Dannewerk und
  • im Osten durch eine Grünlandfläche.

Das Relief im Plangebiet relativ eben. Die Geländehöhe liegt bei ca. 25 m über NHN.

1.2 Inhalte und Ziele der Bauleitplanung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,40 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Dannewerk entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Adventuregolfanlage geschaffen werden. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der touristischen Inwertsetzung der Welterbestätte und dem Ausbau des Freizeitangebotes in der Gemeinde Dannewerk. Konkret strebt die Gemeinde die Umsetzung von Teilmaßnahmen des „Freiraumkonzeptes der Gemeinde Dannewerk“ (2021) und des „Besucherlenkungskonzeptes für den Umgebungsbereich Waldemarsmauer“ (2021) in Kooperation mit dem Kreis Schleswig-Flensburg, dem Archäologischen Landesamt / Welterbebüro und dem Sydslesvigsk Forening / Danevirke Museum an. Hierzu stellt die Gemeinde diesen Bebauungsplan sowie einen Bebauungsplan Nr. 6 für den westlich angrenzenden Bereich auf, der von einer Änderung des Flächennutzungsplanes begleitet wird. Neben Haithabu stellt der Archäologische Park den zweiten touristischen Hotspot in der Welterbe-Region Haithabu und Dannewerk dar. In diesem soll denkmal- und naturgerecht sowie bedarfsorientiert die Besucherinfrastruktur verbessert werden.

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sollen die Spielbahnen und erforderlichen Nebenanlagen für die Adventuregolfanlage errichtet werden. Zudem sind wassergebundene Wegeflächen und Ausstattungselemente wie Bänke oder Tische zum Verweilen vorgesehen. Bei der Gestaltung der Spielbahnen sollen die Wikingerzeit und das Danewerk thematisiert werden.

Die Gemeinde hat sich für diesen Standort entschieden, da der Bereich bereits einer Freizeitnutzung unterliegt und Synergien mit den angrenzend geplanten Nutzungen erreicht werden. Es entsteht ein neues Freizeitzentrum, das zukünftig ein umfangreiches Angebot an Nutzungen vorsieht.

Die erforderliche Infrastruktur (Schlägerausgabe, sanitäre Anlagen, Stellplätze) werden über den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 6 planungsrechtlich gesichert.

Die Adventurgolfanlage ist ein wesentlicher und wichtiger Baustein zur Steigerung des Freizeitangebotes in der Region. Insofern besteht aus Sicht der Gemeinde Dannewerk ein dringendes öffentliches Interesse an der Umsetzung dieser Planung.