Planungsdokumente: B-Plan Nr. 7 "Freizeitanlage am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,40 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Dannewerk entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Adventuregolfanlage geschaffen werden. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der touristischen Inwertsetzung der Welterbestätte und dem Ausbau des Freizeitangebotes in der Gemeinde Dannewerk. Konkret strebt die Gemeinde die Umsetzung von Teilmaßnahmen des „Freiraumkonzeptes der Gemeinde Dannewerk“ (2021) und des „Besucherlenkungskonzeptes für den Umgebungsbereich Waldemarsmauer“ (2021) in Kooperation mit dem Kreis Schleswig-Flensburg, dem Archäologischen Landesamt / Welterbebüro und dem Sydslesvigsk Forening / Danevirke Museum an. Hierzu stellt die Gemeinde diesen Bebauungsplan sowie einen Bebauungsplan Nr. 6 für den westlich angrenzenden Bereich auf, der von einer Änderung des Flächennutzungsplanes begleitet wird.

Neben Haithabu stellt der Archäologische Park den zweiten touristischen Hotspot in der Welterbe-Region Haithabu und Dannewerk dar. In diesem soll denkmal- und naturgerecht sowie bedarfsorientiert die Besucherinfrastruktur verbessert werden.

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sollen die Spielbahnen und erforderlichen Nebenanlagen für die Adventuregolfanlage errichtet werden. Zudem sind wassergebundene Wegeflächen und Ausstattungselemente wie Bänke oder Tische zum Verweilen vorgesehen. Bei der Gestaltung der Spielbahnen sollen die Wikingerzeit und das Danewerk thematisiert werden.

Die Gemeinde hat sich für diesen Standort entschieden, da der Bereich bereits einer Freizeitnutzung unterliegt und Synergien mit den angrenzend geplanten Nutzungen erreicht werden. Es entsteht ein neues Freizeitzentrum, das zukünftig ein umfangreiches Angebot an Nutzungen vorsieht.

Die erforderliche Infrastruktur (Schlägerausgabe, sanitäre Anlagen, Stellplätze) werden über den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 6 planungsrechtlich gesichert.

Die Adventurgolfanlage ist ein wesentlicher und wichtiger Baustein zur Steigerung des Freizeitangebotes in der Region. Insofern besteht aus Sicht der Gemeinde Dannewerk ein dringendes öffentliches Interesse an der Umsetzung dieser Planung.

3 Planinhalt und Festsetzungen

3.1 Grünflächen

Die Grünflächen werden entsprechend der zugedachten Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung 'Adventurgolfanlage' festgesetzt. Dies entspricht den unter Punkt 2 beschriebenen Planungszielen der Gemeinde.

Über den Text (Teil B) der Satzung werden die zulässigen Nutzungen definiert. Zulässig sind demnach Spielbahnen und Nebenanlagen im Zusammenhang mit einer Adventuregolfanlage einschl. der Anlage von wassergebundenen Wegeflächen und dem Nutzungszweck dienenden Ausstattungselementen. Hochbauliche Anlagen oder Stellplätze sind ausdrücklich nicht zulässig. Diese werden über den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde planungsrechtlich gesichert.