Planungsdokumente: Gemeinde Steenfeld VEP B-Plan Nr. 1 "Sondergebiet Biogasanlage Thies"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bestand

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Kulturgüter:

Zurzeit können keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung festgestellt werden. Im Nahbereich sind jedoch archäologische Fundplätze/ Denkmale bekannt, die in die Archäologische Landesaufnahme eingetragen sind.

Die zum Plangebiet nächstgelegenen, bekannten archäologischen Denkmäler befinden sich in Pemeln und in Hademarschen (knapp 700 m nördlich bzw. östlich).

Auf der überplanten Fläche ist daher grundsätzlich mit archäologischer Substanz d.h. mit archäologischen Denkmalen zu rechnen.

Daher wird ausdrücklich auf § 15 DSchG verwiesen: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde dem Archäologischen Landesamt mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die für den Fund Verantwortlichen haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Sonstige Sachgüter:

Im Plangebiet besteht eine wirtschaftliche Nutzung die Biogasanlage.

Prognose

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zurzeit keine archäologischen Denkmale bekannt, die durch die Planung beeinträchtigt werden.

Eine Betroffenheit von in weiterer Umgebung liegenden archäologischen Denkmälern ist nicht zu erwarten.

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gemäß § 15 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

Die wirtschaftliche Nutzung des Plangebietes als Betriebsgelände einer Biogasanlage soll durch den Bebauungsplan gesichert und weiterentwickelt werden.

Insgesamt sind bei Beachtung der Hinweise zum Bodendenkmalschutz keine negativen Auswirkungen in diesem Schutzgut zu erwarten.

4.2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter können sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Beispielsweise wird durch den Verlust von Freifläche durch Flächenversiegelung der Anteil an Vegetationsfläche verringert, wodurch indirekt auch das Kleinklima beeinflusst werden kann. Im vorliegenden Fall werden durch weitere Faktoren, wie z.B. Luftaustausch mit der Umgebung, diese Wechselwirkungen kompensiert und nicht im wesentlichen Bereich liegen.

Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im vorliegenden Vorhaben nicht zu erwarten.

Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden schutzgutbezogen in der folgenden Tab.1 kurz zusammengefasst.

Tabelle 1: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung

UmweltauswirkungenGrad der Beeinträchtigung
Mensch: Erholungs-eignung Plangebiet ohne besondere Bedeutung o
ImmissionenBei Geruchs- und Lärmimmissionen werden Richtwerte nicht überschritten+
Biotope, Pflanzen, TiereInanspruchnahme von Freifläche allgemeiner Bedeutung+
BodenVerlust von Bodenfunktionen durch Flächenversiegelung++
WasserReduzierung der Versickerungsfähigkeit durch Flächenversiegelung+
Klima, LuftVeränderung des örtlichen Kleinklimas durch Flächenversiegelung+
LandschaftBestehendes Betriebsgelände Biogasanlage, Erhaltung Knickbestand +
Kultur-, Sach-güterKulturgüter nicht betroffen, Wirtschaftliche Nutzung als Biogasanlage wird fortgeführt+
Wechsel- wirkungenkeine Verstärkung von erheblichen Auswirkungeno

+++ starke Beeinträchtigung, ++ mittlere Beeintr., + geringe Beeintr., o keine Beeintr.

4.3 Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Die Prüfung alternativer Standorte zur Erweiterung der Biogasanlage ist sehr begrenzt, da bei alternativen Standorten außerhalb des Betriebsgeländes eine Erweiterung nicht infrage kommt. Die Neuerrichtung einer Biogasanlage wäre ein anderes Vorhaben, das nicht vorgesehen ist.

Alternativen bei der Planung innerhalb des Plangebietes sind auf das Betriebsgelände und die Anforderungen an die geplante Nutzung begrenzt. Die Umweltauswirkungen werden durch die Planung gering gehalten.

4.3.1 Entwicklung bei Durchführung der Planung

Mit der Planung sind die in den vorangehenden Abschnitten ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Andererseits können im Zuge der Realisierung der Planung einschließlich der Kompensationsmaßnahmen für Boden, Natur und Landschaft in Einzelaspekten günstige Entwicklungen erreicht werden.

Mit Umsetzung des Bebauungsplanes kann davon ausgegangen werden, dass sich das Plangebiet weiterhin in das Orts- und Landschaftsbild einfügt und die mit der Bebauung verbundenen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden.