Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Das Gebiet der Stadt Kappeln liegt im Naturraum Östliches Hügelland im Nahbereich der Ostsee und der Schlei. In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR). Diese sind typisch für die Grundmoränenlandschaft entlang der Schlei.

Als Hauptbodentyp dieser Landschaftseinheit hat sich gem. Bodenübersichtskarte des Landwirtschafts- und Umweltatlasses aus dem anstehenden Geschiebelehm eine Pseudogley-Parabraunerde entwickelt (braune Darstellung). Die Böden des Plangebietes sind für die Stadt Kappeln und das Östliche Hügelland typisch und großflächig verbreitet. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Die Lebensraumfunktionen sind aufgrund der intensiven Nutzung der Fläche vor allem auf Klein- und Kleinstlebewesen begrenzt.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden Lehmböden relativ hoch, dagegen ist eine geringe Grundwasserneubildung gegeben.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt.

Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Stadt Kappeln zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden. Vor Beginn der Tiefbaumaßnahmen ist die überplante Fläche gem. Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein auf Kampfmittel untersuchen zu lassen.

Die Geländehöhe im Plangebiet liegt um 10 m über NHN.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche weiterhin als Grünland genutzt. Bisher unversiegelte Flächen würden nicht versiegelt.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen.

Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten. Bei Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Grundfläche von mehr als 1.000 m² oder einer Bodenmenge von mehr als 30 m³ ist § 63 Abs. 1 Nr. 8 LBO (Landesbauordnung Schleswig-Holstein) zu beachten.

Folgende Auflagen sind bei der Umsetzung der Planung zu beachten:

  • Sinnvolle Baufeldunterteilung, um flächendeckende, ungeregelte Befahrungen zu vermeiden. Trennung der Bereiche für Bebauung – Freiland – Garten – Grünflächen etc.
  • Schädliche Bodenverdichtungen/Befahrungen auf nicht zur Überbauung vorgesehenen Flächen vermeiden.
  • Keine Erdarbeiten, kein Befahren bei hoher Bodenfeuchte/nasser Witterung.
  • Ausreichende Flächenbereitstellung für Baustelleneinrichtung, Lagerung von Baumaterialien, Bodenzwischenlagerung
  • Sinnvolles Bodenmanagement
  • Bodenzwischenlagerung: sauber getrennt nach humosem Oberboden und Unterboden in profilierten und geglätteten Mieten. Maximale Mietenhöhe 2 m.
  • Ordnungsgemäßes und schadloses Wiederverwerten des auf dem Baufeld verbleibenden Bodenmaterials und Verwerten des überschüssigen Materials. Beachtung der DIN 19731.
  • Mutterboden, der nicht als Oberboden auf dem Baufeld verwertet werden kann, ist auf landwirtschaftliche Flächen aufzubringen oder in anderen Bereichen wieder als Mutterboden zu verwenden. Mutterboden darf nicht zur Auffüllung von Bodensenken o. Ä. genutzt werden. Für die landwirtschaftliche Aufbringung ist ein Antrag auf Aufschüttung bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen.
  • Anlage von Baustraßen und Bauwegen nach Möglichkeit nur dort, wo später befestigte Wege und Plätze liegen. Vor der Anlage von Bauwegen ist der humose Oberboden zu entfernen und zwischen zu lagern. Beim Rückbau von temporären Bauwegen muss der gesamte Wegeaufbau entfernt und danach der natürliche Bodenaufbau wiederhergestellt werden. Entstandene Unterbodenverdichtungen sind zu lockern.

Versiegelung

Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich von Intensivgrünland bzw. Ruderalflächen vorgenommen. Für einen Stromkasten im nordwestlichen Plangebiet und im Bereich der Eckernförder Straße, über die das Plangebiet erschlossen wird, liegen bereits Versiegelungen vor. Der Bebauungsplan sieht die nachfolgend genannten Flächennutzungen und deren aus dem Plan ermittelten Flächengrößen vor:

Allgemeines Wohngebiet 6.345 m²

SO ‚Wohnmobilstellplatz‘ 5.390 m²

Ver- und Entsorgung - Elektrizität 20 m²

Ver- und Entsorgung - Müll 30 m²

Privatstraße 350 m²

Öffentl. Verkehrsfläche 1.715 m²

Innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets ist eine Grundflächenzahl von 0,4 (= 40 %) für die Bebauung vorgesehen. Diese Grundfläche darf in den Baufeldern 1 und 3 z.B. für Nebenanlagen und Zufahrten auf den Grundstücken um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden. Diese maximale Versiegelung von 60 % wird als Grundlage für die Ermittlung der Flächenversiegelung auf den Baugrundstücken herangezogen. Für das Baufeld 2 wird eine Festsetzung getroffen, dass eine Überschreitung der GRZ um bis zu 100 % für Nebenanlagen und Zufahrten gem. § 19 Abs. 4 BauNVO zulässig ist. Die Überschreitung ist begründet in der Zurverfügungstellung einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen. Das Baufeld 2 wird daher mit einer maximalen Versiegelung von 80 % in der Bilanzierung berücksichtigt.

Im Sondergebiet ‚Wohnmobilstellplatz‘ sind für sanitäre Einrichtungen und Anlagen zur Ver- und Entsorgung zwei Baufenster ausgewiesen. Die überbaubare Grundfläche wird auf 100 m² bzw. 130 m² festgesetzt. Diese Grundfläche darf für Stellplätze und Zufahrten bis zu einer Grundfläche von insgesamt 4.500 m² überschritten werden.

Die neu entstehende öffentliche Verkehrsfläche wird als vollständig versiegelte Fläche in die Bilanzierung mit aufgenommen. Die im Bereich der Eckernförder Straße vorhandenen Versiegelungen werden in der Bilanzierung nicht weiter berücksichtigt. Die vorgesehene Privatstraße im nordöstlichen Plangebiet soll dagegen als Müll- und Feuerwehrumfahrt wasserdurchlässig befestigt angelegt werden.

Für die Ver- und Entsorgung sind zwei Flächen vorgesehen. Die Fläche für die Elektrizität ist bereits versiegelt und wird nicht weiter berücksichtigt. Eine vorgesehene Müllsammelstelle wird dagegen als vollständig versiegelte Fläche bilanziert.

Somit ergeben sich für den Planbereich folgende Neuversiegelungen/Befestigungen:

Gesamtfläche Versiegelung

Allgemeines Wohngebiet Baufeld 1 und 3 (max. 60 %) 4.390 m² 2.635 m²

Allgemeines Wohngebiet Baufeld 2 (max. 80 %) 1.955 m² …...1.565 m²

Sondergebiet ‚Wohnmobilstellplatz‘ (max. 4.500 m²) 5.390 m² 4.500 m²

Öffentl. Verkehrsfläche neu (100 %) 1.095 m² 1.095 m²

Privatstraße (100 %) 350 m² 350 m²

Ver- und Entsorgung - Müll (100 %) 30 m² 30 m²

Max. Flächenneuversiegelung 10.175

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung als hoch einzustufen. Der Boden wird bislang als Grünland genutzt und zählt nicht zu den seltenen Bodenarten, daher ist die Auswirkung bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser.

Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Bereich der Grundmoräne (Geschiebelehm über Geschiebemergel der letzten Eiszeit) und der damit vorliegenden bindigen Böden potentiell gering. Im Zuge einer Baugrunduntersuchung im August 2019 wurde das Grundwasser ca. 5,90 m unterhalb der Geländeoberkante angetroffen.

Die anstehenden lehmigen Böden begründen einen hohen Abfluss des anfallenden Niederschlagswassers und damit eine geringe Grundwasserneubildungsrate. Der Boden weist aufgrund des Lehms und der damit zusammenhängenden Pufferfähigkeit eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen in das Grundwasser auf.

Das Plangebiet befindet sich ca. 160 m entfernt vom Schleiufer auf einer topographischen Höhe oberhalb NHN +10,00 m und somit außerhalb des hochwassergefährdeten Bereiches. In den Hochwasserkarten des Landes Schleswig-Holstein ist das Plangebiet auch für ein ex- tremes Hochwasserereignis mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren nicht als Risikogebiet eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die Fläche weiter wie bisher als Grünland genutzt. Versiegelungen würden nicht vorgenommen. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind nicht zu erwarten. Aufgrund der Bodengegebenheiten ist mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und einem hohen Oberflächenabfluss zu rechnen.

Auswirkung der Planung

Durch die geplanten Baumaßnahmen kommt es zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses, da Teile der Fläche versiegelt werden. Zur Minderung der Oberflächenversiegelung und des damit verbundenen Oberflächenabflusses sind die Stellplätze, Zufahrten sowie die Privatstraße wasserdurchlässig zu gestalten. Entsprechende Festsetzungen werden im Text (Teil B) getroffen.

Hinsichtlich der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers ist im Dezember 2020 eine hydraulische Voruntersuchung durch das Büro Haase+Reimer Ingenieure erstellt worden. Aufgrund der Bodengegebenheiten kann das Niederschlagswasser nicht im Plangebiet versickert werden. Daher sieht das Entwässerungskonzept die gedrosselte Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers über drei unterirdische Zwischenspeicher (Kunststofffüllkörper) an das öffentliche Regenwasserkanalsystem in der Eckernförder Straße vor.

Die Ruderalflächen und das Grünland entfallen als potentielle Verdunstungsflächen. Die Bäume im Plangebiet werden jedoch weitgehend erhalten und begünstigen weiterhin die Verdunstungsrate. Zusätzlich sind Anpflanzungen und Gründächer vorgesehen, die ebenfalls positiven Einfluss auf die Verdunstung nehmen.

Nach § 82 Abs. 1 Nr. 3 LWG gilt an Küstengewässern - in diesem Fall der Schlei - in einer Entfernung bis zu 150 m landeinwärts von der oberen Böschungskante eines Steilufers ein Bauverbot. Hier dürfen bauliche Anlagen nicht errichtet oder wesentlich geändert werden. Das geplante Allgemeine Wohngebiet grenzt unmittelbar an die 150 m - Bauverbotszone des Steilufers an der Schlei, womit die Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes berücksichtigt werden.

Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser sind die Auswirkungen des Bebauungsplanes als erheblich einzustufen. Eine Minimierung der zu erwartenden Beeinträchtigung kann durch die Zwischenspeicherung und die geregelte Abgabe an die Regenwasserkanalisation erreicht werden.

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas. Die Stadt Kappeln liegt in der kontinentalen geografischen Region.

Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei ca. 7,9 °C. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages beträgt im Raum Kappeln ca. 700 bis 750 mm und liegt damit im Landesmittel (DWD o.J.). Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Umnutzung der Planung würde die Fläche weiter wie bisher als Mahdgrünland genutzt werden. Versiegelungen würden nicht vorgenommen. Ruderalflächen und Gehölze würden nicht beeinträchtigt.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen die Flächenversiegelung auf einer bislang als Grünland genutzten Fläche. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Die Ruderalflächen und das Grünland entfallen als Grünflächen, aber die Bäume im und am Plangebiet werden weitestgehend erhalten und werden sich weiterhin positiv auf das Kleinklima im Südosten der Stadt Kappeln auswirken. Gleiches gilt für die im Sondergebiet vorgesehenen Gründächer der Ver- und Entsorgungsgebäude. Zusätzlich wird festgesetzt, dass nicht überbaute Grundstücksflächen - mit Ausnahme von Stellplätzen, Wegen und Zufahrten, als Grünflächen anzulegen sind. Lose Stein- und Materialschüttungen werden ausgeschlossen, um negative Auswirkungen auf das Kleinklima zu vermeiden.

Durch die neu entstehenden Gebäude werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet geringfügig erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahme jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Eine Vorbelastung des Lokalklimas besteht hinsichtlich der umliegenden Bebauung und der nordöstlich verlaufenden Bundesstraße. Diese Vorbelastung relativiert sich allerdings durch die regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch. Die Auswirkungen durch die Neuplanungen werden daher als wenig erheblich für das Schutzgut Klima/Luft eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen im Nahbereich der Schlei haben die Planungen keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.