Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet wird derzeit als Mahdgrünland landwirtschaftlich genutzt. Auf der Böschung zur Bundesstraße 203 ist (überwiegend außerhalb des Geltungsbereiches) ist ein dichter Gehölzbewuchs vorhanden, der in der Baumschicht v.a. aus Eschen besteht. An der nordwestlichen Grenze, zur angrenzenden Wohnbebauung, ist ein dichter Brombeerbewuchs vorhanden, an dessen Enden jeweils eine starke Schwarz-Pappel stockt.

Die Geländehöhen des Planbereichs liegen im zwischen 10 m und 11 m über NHN.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Stadtvertretung der Stadt Kappeln hat am 30.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Stadt eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.