Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18- 6. Änderung für ein Gebiet nordöstlich Schützenstraße und nordwestlich Birkenweg

Begründung

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen

Die Stadt Reinfeld (Holstein) ist nach § 2 der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 05. September 2019 als Unterzentrum eingestuft.

Der Regionalplan für den Planungsraum I des Landes Schleswig-Holstein, Stand: Fortschreibung 1998, führt dazu aus, dass die zentralen Orte Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung sind. Sie sollen dieser Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvorratspolitik und durch eine der zukünftigen Entwicklung angepassten Ausweisung von Wohnbau-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen gerecht werden.

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet in seiner zurzeit wirksamen Fassung als 'Wohnbaufläche' (W) dar. Im Plangebiet ist darüber hinaus das Standortsymbol 'Pumpwerk' dargestellt. Die Pumpstation wird von den Stadtwerken jedoch nicht mehr benötigt und ist im Jahr 2015 zurückgebaut worden. Da der gesamte Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) festgesetzt werden soll, ergibt sich durch das Standortsymbol 'Pumpwerk' ein gewisser Widerspruch zu der beabsichtigten, ausschließlichen wohnbaulichen Nutzung. Dieser Widerspruch kann gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes (15. Änderung des Flächennutzungsplans durch Berichtigung) behoben werden, so dass dann dem Gebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, in vollem Umfang entsprochen wird.

Derzeitige Darstellung des Plangebietes im F-Plan

Zukünftige Darstellung des Plangebietes im F-Plan

(15. Änderung durch Berichtigung)

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Nordosten des besiedelten Stadtgebietes nördlich 'Schützenstraße', östlich 'Elschenbek' (L 71), südlich 'Kastanienallee 2', 'Erlengrund 4' und südlich 'Schützenstraße 15 - 17', westlich 'Birkenweg' und Wendehammer 'Schützenstraße'. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 3,05 ha auf.

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet ist größtenteils bebaut und durch lockere Einfamilienhausbebauung geprägt. Während die Gebäude überwiegend den mittleren Bereich der Grundstücke einnehmen, wird jeweils der hintere Bereich als Gartenland genutzt. Prägend sind auch die begrünten Vorgärten. Das Plangebiet ist überwiegend umgeben von Wohnbebauung, die sowohl lockere Einfamilienhausbebauung, aber auch Geschosswohnungsbau aufweist. Im Osten grenzt das Gelände der 'Immanuel-Kant-Schule' an das Plangebiet.

Das Plangebiet ist in topographischer Hinsicht nur leicht bewegt. Zwischen den Grundstücken der 'Schützenstraße' und des 'Birkenwegs' befindet sich eine nach Norden ansteigende Böschung, die sich aber auf die äußeren Grundstücksbereiche konzentriert. Die mittlere Höhe beträgt 20 m ü NHN.