Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich der Straße 'Heidegarten'" der Gemeinde Rieseby

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Die Gemeinde Rieseby wird in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2021 als 'Ländlicher Raum' eingestuft. Sie befindet sich im 10 km-Umkreis um das Mittelzentrum Eckernförde sowie in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.

Die Gemeinde Rieseby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion (vgl. Regionalplan III) nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte sind und in den ländlichen Räumen liegen (max. 10 % des Wohnungsbestandes vom 31.12.2020 bis zum Jahr 2036), gebunden. Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen orientiert sich dennoch an dem aufgezeigten Entwicklungsrahmen. Dieser stellt sich derzeit wie folgt dar:

Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Rieseby (2022 bis 2036)

Wohnungsbestand am 31.12.2020 1.271 WE

Nach LEP 2021 von 2022 bis 2036 anzusetzen (10 %) 127 WE

Wohngebäude in Bau (Fertigstellung vorauss. 2022) 30 WE

abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich ca. 20 WE

Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2036 77 WE

Über den Bebauungsplan Nr. 26 sollen ca. 51 Wohngrundstücke entstehen; wobei auf vier der geplanten Grundstücke kleinteiliger Wohnraum mit jeweils bis zu 12 Wohneinheiten entstehen soll. Die Gemeinde rechnet damit, dass im Plangebiet ca. 100 Wohneinheiten entstehen werden, die kurz- und mittelfristig den aktuellen Bedarf decken können.

Um eine städtebaulich sinnvolle Gestaltung innerhalb des Plangebietes unter Beachtung des vorgenannten Entwicklungsspielraumes im Plangebiet zu gewährleisten, hat sich die Gemeinde zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes entschlossen.

Die Lage südlich des letzten erschlossenen Baugebietes bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzugliedern und so eine angemessene Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2000

Der Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde 2000) weist der Gemeinde Rieseby eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen zu. Diese Gemeinden sollen sich unterhalb der Ebene der ländlichen Zentralorte stärker entwickeln als die anderen nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden. Die Leistungsfähigkeit der zentralen Orte soll dabei gewahrt bleiben.

In der Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land (2020) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windkraftanlagen PR2_RDE_301 in einem Abstand von ca. 1,6 km südlich und das Gebiet PR2_RDE_009 ca. 3,4 km östlich des Plangebietes.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Rieseby stellt in seiner Ursprungsfassung aus dem Jahr 1974 das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar.

In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Allgemeines Wohngebiet (gem. § 4 BauNVO) festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 15. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.