Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich der Straße 'Heidegarten'" der Gemeinde Rieseby

Begründung

1.4.7 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Plangebiet befindet sich im Naturpark „Schlei“ (§ 27 BNatSchG)
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Knicks sind nach § 21 LNatSchG geschützt.
  • Südwestlich grenzt ein Geotop (Oser/Wallberge) außerhalb des Planbereichs an.
  • Der nächstgelegene Bestandteil des europäischen Netzes Natura 2000 sind das FFH-Gebiet 1423-394 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe' sowie das europäische Vogelschutzgebiet 1423-491 'Schlei' ca. 2,3 km nordwestlich des Plangebietes.
  • Zu der im Nordwesten angrenzenden Waldfläche ist gem. § 24 LWaldG ein Abstandsstreifen einzuhalten.
  • Die überplante Fläche befindet sich in einem archäologischen Interessensgebiet. Zudem befindet sich ein Objekt der Archäologischen Landesaufnahme (LA 144, Verdacht auf Grabhügel) auf der südöstlichen Grenze der überplanten Fläche.

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 26 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 6,19 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Rieseby entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden.

In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnungen. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln. Die letzten Baugrundstücke in dem nördlich angrenzenden Baugebiet 'Heidegarten' sind bereits verkauft und bebaut.

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die bauliche Entwicklung Riesebys deutlich verändert, sodass die Gemeinde aufgrund ihrer überörtlichen Versorgungsfunktion und ihrer sehr guten dörflichen Infrastruktur (Schule, Kindergärten, Altenheim, zahlreiche Gewerbebetriebe, Einzelhandel, gastronomische Einrichtungen, Bahnhof, Vereine und touristische Angebote) eine verstärkte Bereitstellung von Wohnbauflächen anstrebt und gewährleisten muss. Nach wie vor stehen städtebaulich geeignete Flächen im Innenbereich nicht für eine Bebauung zur Verfügung oder sind aufgrund der fehlenden Erschließungsmöglichkeiten nicht für eine Bebauung geeignet, sofern sie nicht in der jüngeren Vergangenheit durch Wohngebiete überplant worden sind (B-Pläne 22 und 23). Zudem sind die Freiflächen im Innenbereich nicht groß genug, um den aktuell bestehenden Bedarf an Wohnraum decken zu können. Für einen weiteren, kleineren Bereich im Innenbereich, auf dem ehemaligen Edeka-Gelände, wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss zu einem Bauleitplanverfahren gefasst; auch hier soll überwiegend Wohnbebauung entstehen. Die Planung für diese kleinere Fläche ist jedoch aufgrund deutlicher Einschränkungen durch Immissionen in zeitliche Verzögerung geraten, zudem kann dieser Bereich bei weitem nicht den aktuell vorhandenen Bedarf an Wohnraum abdecken.

In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein großer Bedarf an Wohnungen bzw. Bauplätzen. Einzelne Baulücken im Innenbereich der Gemeinde sind nicht vorhanden, die Grundstücke innerhalb geltender Bebauungspläne sind inzwischen fast vollständig bebaut, sodass eine kontinuierliche Bereitstellung von Baugrundstücken nicht gewährleistet werden kann. Der Gemeinde liegen fortwährend Anfragen nach Baugrundstücken vor. Um die vorhandene große Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 am südwestlichen Ortsrand entwickeln. Die Lage nahe des Ortskerns bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzubinden und so eine dem tatsächlich vorhandenen Bedarf gerecht werdende Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.

Schon mit der Aufstellung der nördlich angrenzenden Bebauungspläne Nrn. 16 und 20 existiert ein Ansatz für eine Arrondierung, der aufgrund der hierfür bereitgestellten Infrastruktur eine bauliche Erweiterung ermöglicht. So wurde die verkehrliche Erschließung für eine Anschlussbebauung vorgesehen und die Straße bis an die Planbereichsgrenze heran gebaut.

Die Planungen und Ziele der Gemeinde, die im Landschaftsplan aus dem Jahr 2000 über die Darstellung eines Teilbereiches des Plangebietes als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zum Ausdruck gebracht wurden, mit dem Ziel Vorsorgeflächen für Renaturierungsmaßnahmen vorzuhalten, sind aus heutiger Sicht nicht mehr gegeben. Die Ausweisung von Wohnbauflächen mit guter räumlicher Zuordnung zum Ortskern und den benachbarten Baugebieten wird heute als vorrangiges Ziel für den Plangeltungsbereich erachtet.

Hierzu möchte die Gemeinde Rieseby den Planbereich baulich entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 sollen in dem ca. 6,19 ha großen Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierbei berücksichtigt die südliche Abgrenzung des Geltungsbereiches bereits die recht konkreten Planungen für eine weitere südliche Erweiterung des Wohngebietes in den kommenden Jahren, um auch mittel- bis langfristig den Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde decken zu können.

Abb.: vorläufige Planung der 3 Bauabschnitte

Im ersten Bauabschnitt sollen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 26 ca. 51 Grundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1.200 m² für die Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Geplant ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie in einzelnen Bereichen Hausgruppen (Reihenhäuser).

Hierbei sollen sich die unterschiedlichen Bauformen ergänzen und entsprechend der verkehrlichen Erschließung und der Lage der einzelnen Bauflächen im Baugebiet verteilt werden.

Auf insgesamt vier Grundstücken soll die Bebauung durch Mehrfamilienhäuser vorbereitet werden, wo entsprechend der Anforderungen der Gemeinde auch kleinteiliger und verdichteter Wohnraum für sozial Schwächere, Alleinerziehende, junge Familie und Senioren geschaffen werden kann. In den restlichen Baufeldern, die teilweise direkt an den Bebauungsplan Nr. 20 anschließen sollen weitestgehend die darin getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung übernommen werden.

Für die verkehrliche Erschließung des Planbereiches soll eine neue Erschließungsstraße im Osten des Plangebietes an den Sönderbyer Weg anschließen und über mehrere große Bögen bis an die Straße Heidegarten im Norden angeschlossen werden; hierbei wird die Anbindung zum Heidegarten zunächst jedoch nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbar sein, um in den nördlich angrenzenden Baugebieten ein übermäßiges Verkehrsaufkommen zu vermeiden.

Die Baugrundstücke im Nordosten des Plangeltungsbereiches sollen über eine parallel zum Baugebiet 'Heidegarten' verlaufende Stichstraße mit entsprechend großer Wendeanlage erschlossen werden.

Die gesamte Erschließung soll darauf ausgerichtet sein, den später geplanten 2. Bauabschnitt im Süden optimal an den B-Plan 26 anbinden zu können. Dementsprechend werden an insgesamt drei Stellen des Gebietes bereits verkehrliche Anbindungen in Richtung Süden vorbereitet. Insgesamt soll durch den späteren 2. Bauabschnitt die verkehrliche Erschließung und die äußere Einbindung des Gebietes in sich geschlossen sein und so ein großes, zusammenhängendes Wohngebiet ergeben.

Die bestehenden Grünstrukturen an den Rändern des Plangebietes und unmittelbar angrenzend sollen weitestgehend erhalten bleiben. Hierzu soll neben entsprechenden Festsetzungen zum Knickschutz auch ein großer, das Gesamtgebiet querender Grünzug mit zentral liegender großer Parkanlage geschaffen werden. Diese zentrale Parkanlage, die als Bürgerpark gestaltet werden soll, zieht sich dann in Richtung Nordwesten durch den Planbereich des hier überplanten ersten Bauabschnittes und bietet durch die Anlage von entsprechenden Fußwegen eine begeh- und erlebbare Grünzäsur durch das Gebiet.

Dieses Vorhaben der Gemeinde bedient somit die bestehende Nachfrage nach weiteren Wohnbauflächen in Rieseby und bindet die Plangebietsfläche durch die Fortführung der Grünstrukturen und der Verkehrsflächen an die benachbarten Baugebiete an.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.9 des Landesentwicklungsplanes (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.

3 Planinhalt und Festsetzungen