Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 10 "Baugebiet Alter Bahndamm" Gemeinde Brekendorf

Begründung

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

In der Sitzung am 11.12.2018 beschloss die Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind:

  • Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Verdichtung.
  • Die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Auch erfolgen im näheren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend § 13a (1) Nr. 1 BauGB keine Flächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
  • Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz bedürfen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten sind.

Diese Voraussetzungen sieht die Gemeinde Brekendorf für dieses Verfahren gegeben.

1.4 Rechtliche Bindungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

Die Gemeinde Brekendorf liegt gem. Landesentwicklungsplan (LEP 2010) im ländlichen Raum am Rande einer Landesentwicklungsachse. Im Osten schließt ein Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft an. Zudem liegt Brekendorf in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung und im Naturpark 'Hüttener Berge'.

Die Gemeinde Brekendorf liegt gem. der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (Entwurf LEP 2018) im ländlichen Raum, im Entwicklungsraum Tourismus und Erholung sowie an einer Landesentwicklungsachse.

Der Regionalplan für den Planungsraum III - Fortschreibung 2000 - stellt das Plangebiet als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung und als Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz dar. Weiterhin liegt das Plangebiet innerhalb des Naturparks 'Hüttener Berge'.

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Brekendorf stellt innerhalb des Plangebietes überwiegend gemischte Bauflächen dar. Der südöstliche Bereich angrenzend an die Straße Bargkoppel ist als Wohnbaufläche dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet (gem. § 4 BauNVO) festgesetzt. Diese Festsetzung weicht damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Da der Bebauungsplan Nr. 10 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt und die städtebauliche Entwicklung des Dorfgebietes durch die Planung nicht beeinträchtigt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst (siehe Kap. 5).

In den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum III (2000) befindet sich für das Plangebiet in der Karte 1 die Darstellung eines Wasserschongebietes.

Laut Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes liegt das Plangebiet innerhalb eines Gebietes mit besonderer Erholungseignung, des Naturparks 'Hüttener Berge' und eines Gebietes mit oberflächennahen Rohstoffen.

In den Karten 1 und 3 der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (Entwurf LRP 2018) für den (neuen) Planungsraum II finden sich für das Plangebiet in keine Darstellungen. In der Karte 2 liegt das Plangebiet innerhalb eines Gebietes mit besonderer Erholungseignung.

Der Landschaftsplan der Gemeinde Brekendorf (2001) enthält für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen.

Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist das ca. 1.500 m östlich gelegene Gebiet 1624-391 „Wälder der Hüttener Berge“.