Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 10 "Baugebiet Alter Bahndamm" Gemeinde Brekendorf

Begründung

2 Ziel und Zweck der Planung

2.1 Planungserfordernis und Planungsziele

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 10 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,71 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Brekendorf entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden.

In der Gemeinde Brekendorf besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnraum. Um kontinuierlich die stetige Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln. Von den in der Innenentwicklungsanalyse der Gemeinde ermittelten Potentialflächen wurde keine Baufläche bisher umgesetzt. Die tatsächlich zur Verfügung stehenden, vorhandenen Bauflächen im Innenbereich der Gemeinde reichen nicht aus, um eine kontinuierliche Bereitstellung von Baugrundstücken, die umgehend einer Bebauung zugeführt werden können und die auch von ihrer Lage her eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen, zu gewährleisten.

Der Gemeinde Brekendorf steht gem. Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2018 ein wohnbauliches Entwicklungspotenzial von 54 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 zur Verfügung. Hiervon sind im Jahr 2018 keine Wohneinheiten errichtet worden, so dass derzeit ein Entwicklungsrahmen von 54 Wohneinheiten besteht. Um eine städtebaulich sinnvolle Gestaltung innerhalb des Plangebietes unter Beachtung des vorgenannten Entwicklungsspielraumes im Plangebiet zu gewährleisten, hat sich die Gemeinde Brekendorf zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes entschlossen.

Mit der Planung möchte die Gemeinde die Ortslage Brekendorf in ihrer wohnbaulichen Entwicklung stärken und somit zur Sicherung der vorhandenen Infrastruktur beitragen. Innerhalb des Plangebietes sollen ca. 8 Grundstücke für eine Wohnbebauung mit Doppel- und Einzelhäusern zur Verfügung gestellt werden.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand der Ortslage Brekendorf und schließt optisch eine Lücke im Ortsbild.

Mit dieser Planung kommt die Gemeinde Brekendorf dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach und vermeidet die zusätzliche Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung der vorliegenden Planung.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde dem in Ziffer 2.7 LEP 2010 dargelegten Grundsätzen für eine geordnete, unter städtebaulichen, ökologischen und landschaftlichen Aspekten verträgliche Siedlungsentwicklung, wonach u.a. neue Bauflächen an vorhandene Siedlungsbereiche anzubinden sind.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.9 des Entwurfs zur Fortschreibung des LEP (2018) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.

3 Planinhalt und Festsetzungen