Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24B der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

Text (Teil B)

Die bisherigen Festsetzungen gelten unverändert weiter, sofern hiervon nachfolgend nicht abgewichen wird.

1. BAUGESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN

(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 84 LBO)

Innerhalb des Baufeldes am Adam-Olearius-Weg ist eine Traufhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut) von 6,50 m einzuhalten.

Als Außenwandmaterial sind hier auch Fassadenplatten und Fassadenpaneele zulässig.

Garagen, Carports und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen