Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 53 (Nachverdichtung in der Teichstraße)

Textliche Festsetzungen

1.3. Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Ziffer 4 BauGB, § 50 LBO Schl.-H.

1.3.1 Bei Neubauten mit mehr als zwei Wohneinheiten sind pro Wohneinheit mindestens 12,5 m² Stellplatzfläche herzustellen.

1.3.2 Bei Einfamilien- und Doppelhäusern sind mindestens 25 m² Stellplatzfläche herzustellen.

1.4. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

1.4.1 Außenstellplätze, Zufahrten und Wege (Nebenflächen) sind ausschließlich in wasserdurchlässigen Belägen auszuführen.

1.4.2 Dächer von Nebenanlagen größer als 25 m² und Dächer unter 25° Neigung sind zu begrünen (siehe Ziffer 2.1.3). Dieses gilt nicht unterhalb von Solaranlagen.

1.4 3 Tiefgaragen/Keller, die nicht von Gebäuden und Terrassen überdeckt werden, sind mit mindestens 60 cm Vegetationsschicht zu überdecken und gärtnerisch anzulegen.

1.4.4 Pro entfallenden Laubbaum sind zwei Ersatzbäume derselben Art auf dem Baugrundstück zu pflanzen.

1.5. Immissionsschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)

Folgende passive Schallschutzmaßnahmen sind erforderlich:

1.5.1 Für den ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume (Büro, Wohn- und Schlafzimmer) sind Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schall-dämm-Maße R'w,ges der Außenbauteile unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten gemäß DIN 4109-1 2018 für die in der Planzeichnung dargestellten maßgeblichen resultierenden Außenlärmpegel zu stellen und im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

1.5.2 Für die von der Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis

  • bei offener Bebauung um 5 dB(A),
  • bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 dB(A), gemindert werden.

1.5.3 Wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den passiven Schallschutz resultieren, kann von den Festsetzungen unter Punkt a) und b) abgewichen werden.