Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Lehe

Begründung

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung der Planung aus dem Flächennutzungsplan 2 Lage und Umfang des Plangebietes 2 Notwendigkeit der Planaufstellung und städtebauliche Maßnahmen 2 Verkehrserschließung und -anbindung 5 Ruhender Verkehr 6 Naturschutz und Landschaftspflege 6 Ver- und Entsorgung 7 Abwasserbeseitigung 7 Wasser 7 Elektrizität 8 Gas 8 Abfallbeseitigung 8 Telekommunikation 8 Feuerlöscheinrichtungen 8 Denkmalschutz 8 Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens 8 Flächenbilanz 9 Kosten 9 Quellen- und Literaturverzeichnis 10

Anlagen

Anlage 1: Merkblatt vorläufige Liste von in Schleswig-Holstein heimischen, bodenständigen Bäu- men, Sträuchern und Zwergsträuchern (Kreis Dithmarschen, UNB)

1. Entwicklung der Planung aus dem Flächennutzungsplan

Der wirksame gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden Lehe, Lunden und Krempel stellt die Flächen innerhalb des Plangeltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 9 als Gemischte Bauflächen – M – dar.

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Lehe wird als Bebauungsplan der Innen-

entwicklung gemäß § 13a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt; er dient der

„Nutzbarmachung“ von Bauflächen innerhalb der vorhandenen Siedlungsstrukturen des Ge-

meindegebietes.

Der gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden Lehe, Lunden und Krempel wird im Rahmen einer Berichtigung angepasst und das betreffende Areal als Wohnbaufläche (W) dar- gestellt.

2. Lage und Umfang des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,43 ha und befindet sich im zentralen Teil des vorhandenen Siedlungskörper der Gemeinde Lehe; es schließt direkt an umfangrei- che vorhandene Wohnbauflächen an.

Begrenzt wird das Gebiet:

  • im Norden durch vorhandene wohnbaulich genutzte Bereiche im westlichen Anschluss an die „Mühlenstraße“,

  • im Westen durch baulich ungenutzte Flächen zwischen der „Koogstraße“ im Westen und der „Mühlenstraße“ im Osten,

  • im Süden durch vorhandene Wohnbaugrundstücke im westlichen Anschluss an die „Müh- lenstraße“,

  • im Osten durch die „Mühlenstraße“ und hieran östlich anschließende wohnbaulich ge-

prägte Bereiche.

Das Gelände weist eine Höhe von ca. 4 m NHN ohne nennenswerte topographische Bewe- gung auf.