Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet: Ortsteil Willinghusen, nördlich Am Eichenhain, westlich Barsbütteler Landstraße, südlich Am Bondenholz

Begründung

5.3.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring)

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Aus dem Flächen-nutzungsplan wird der Bebauungsplan entwickelt, der Baurecht schafft. Erst wenn Baurecht vorliegt, können Baumaßnahmen in dem Plangebiet durchgeführt werden, die zu Beeinträchtigungen der Umwelt führen können. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ergeben sich keine Auswirkungen auf die Umwelt. Maßnahmen zum Monitoring sind auf dieser Ebene somit nicht erforderlich. Die naturschutzrechtlichen Eingriffe, die sich durch die Flächenversiegelungen, die Knick-Beseitigungen und ggf. durch die Knickbeeinträchtigungen ergeben werden, sind im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes Nr. 2.16 zu ermitteln und durch geeignete naturschutzfachliche Maßnahmen auszugleichen. Die 'Wohnbaufläche' (W), die 'Flächen für Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Kindertagesstätte' sowie der überörtliche Radweg werden später zu keinen weiteren Beeinträchtigungen führen.

5.4 Zusammenfassung des Umweltberichtes

Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, ein Wohngebiet sowie einen Standort für die Feuerwehr und für eine Kindertagesstätte zu schaffen.

Es ist geplant, mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes eine 'Wohnbaufläche' im Westen, eine 'Gemeinbedarfsfläche' mit der Zweckbestimmung 'Feuerwehr' im Nordosten sowie eine 'Gemeinbedarfsfläche' mit der Zweckbestimmung 'Kindertagesstätte' im Südosten und zudem im Osten eine Grünfläche mit einem überörtlicher Radweg anstelle einer 'Grünfläche' auszuweisen.

Zurzeit besteht das Plangebiet aus einer Ackerfläche, die für die zukünftige Bebauung genutzt werden soll. Die Ackerfläche ist im Norden, Westen, Osten und zum Teil im Südwesten von Knicks eingefasst. Die Ausweisung als Baufläche wird zu der Beseitigung der Ackerfläche führen. Ebenfalls werden für die zukünftige Erschließung drei Knickdurchbrüche notwendig. Ob sich aufgrund der heranrückenden Bebauung eine Beeinträchtigung von weiteren Knickabschnitten ergibt, kann auf dieser Ebene noch nicht sicher ausgeschlossen werden. Hierfür ist die Ausgestaltung des nachfolgenden Bebauungsplanes erforderlich. Es werden außerdem durch die Ausweisungen umfangreiche Flächenversiegelungen vorbereitet. Die Ermittlung der Eingriffe sowie deren Ausgleich erfolgt auf der Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes Nr. 2.16.

5.5. Referenzen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

  • https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/

DIN-Normen

  • 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen', 2014
  • 18915 'Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten', 2018
  • 19731 'Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial', 1998

Gemeinde Barsbüttel

  • Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung, 2017
  • Flächennutzungsplan Gemeinde Barsbüttel, 1985

Ingenieurbüro Dr. Lehners + Wittorf

  • Geotechnischer Bericht, Stand 15.07.2020

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

  • Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom - Geologischer Dienst - Flintbek 2016
  • Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil A Bodentyp, herausgegeben vom - Geologischer Dienst - Flintbek 2016

Landesregierung Schleswig-Holstein

  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19.11.2019, http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true
  • Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein, Digitaler Atlas Nord, https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ArchaeologieSH/index.html?lang=de

Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein:

  • Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein, 1999

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:

  • Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein, 2016
  • Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, 2013 gemeinsam herausgegeben mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
  • Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz, 2017

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, UmweltNatur und Digitalisierung:

  • Landwirtschafts- und Umweltatlas, http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php
  • Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, Kreisfreie Hansestadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn, 2020

vhw – Dienstleistungen GmbH

  • Das Baugesetzbuch; Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht, 13. Auflage, 2017

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbüttel hat diese Begründung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am ……………………… durch einfachen Beschluss gebilligt.

Aufgestellt gem. § 5 Abs. 5 BauGB

Barsbüttel, den …..................................................

Thomas Schreitmüller

(Bürgermeister)