Planungsdokumente: 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für ds Gebiet "südlich der Dorfstraße und östlich der vorhabenen Bebauung (B-Plan 1)"

Begründung

1. Gesetzliche Grundlage des Plangebietes

Die 1. Änderung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Dorfstraße“ wurde auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 28.10.2019 aufgestellt.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der Gemeindevertretung erfolgte in Kombination mit dem Aufstellungsbeschluss ebenfalls am 20.01.2020.

Das Änderungsverfahren wird nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Kombination mit § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Beteiligungsverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB.

Entsprechend wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.