Planungsdokumente: 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trittau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.1. Merkmale der verwendeten technischen Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen

Die Ermittlung der Geräuschimmissionen durch das Büro für Bauphysik, Dipl. Phys. Karsten Hochfeldt, vom 28.09.2018 erfolgte anhand der Relevanzkriterien der TA Lärm, die sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Anlagen gilt.

Für die artenschutzrechtliche Betrachtung durch das Büro BBS Greuner-Pönicke vom 17.04.2019 wurde zur Ermittlung des potentiellen Bestands eine faunistische Potentialanalyse für artenschutzrechtlich bedeutsame europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie vorgenommen. Grundlage hierfür stellten Geländebegehungen im Sommer 2018 und im März 2019 dar. Zur Untersuchung der Haselmaus wurden nest-tubes ausgebracht und über den Sommer 2018 auf haselmausvorkommen überprüft. Die hier potenziell vorkommenden weiteren Tierarten wurden aus der Literatur und eigenen Kartierungen in vergleichbaren Lebensräumen abgeleitet. Anhand der Biotopstrukturen, ihrer Vernetzung und des Bewuchses wurden Rückschlüsse auf die potenziell vor-kommende Fauna gezogen. Weiterhin wurden WINART-Daten vom LLUR ausgewertet (Stand 2016). Als Grundlage für die Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden die durch das Vorhaben entstehenden Wirkfaktoren aufgeführt. In der Artenschutzrechtlichen Prüfung wurde geprüft, ob sich Handlungsbedarf für artenschutzrechtlich relevante Arten ergibt (CEF-Maßnahmen, Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, Anträge auf Ausnahmegenehmigungen, Erfordernis von Kompensationsmaßnahmen).

Die Kartierungen und Geländeaufnahmen wurden nach der Kartieranleitung und dem Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Stand: Juni 2017) vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.

2.4. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Durch die vorliegende Planung wird am südlichen Ortsrand der Gemeinde Trittau eine ca. 0,8 ha große Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt.

Durch die Planung werden in derzeit größtenteils unbebauten Bereichen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG vorbereitet. Die Eingriffe erfolgen auf siedlungsnahen Flächen, welche im Bestand im Wesentlichen Pionierwald darstellen, der im Zuge der Sukzession entstanden ist.

Der durch die Planung ermöglichte Eingriff in den Naturhaushalt wird als vertretbar angesehen. Im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung werden Untersuchungen zur Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung vorgenommen. Unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse sind nicht zu erwarten.

3. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung

Die bestehenden Angebote von Kindertagesstätten können den Bedarf in Trittau nicht mehr decken. Sie befinden sich in der zentralen und nördlichen Ortslage. Im Süden des Ortes sind keine Angebote zu finden. Dementsprechend sind zusätzliche Kinderbetreuungsplätze in der südlichen Ortslage, im Umfeld der Hamburger Straße, wünschenswert. Die Gemeinde möchte auf diese Notwendigkeit reagieren und eine solche Einrichtung südlich angrenzend an die Bebauung Lessingstraße/Hamburger Straße realisieren. Zu diesem Zweck werden die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und parallel dazu der Bebauungsplanes Nr. 59 aufgestellt.

Im Vorfeld wurden alternative Standorte im Bereich der Hamburger Straße hinsichtlich der Eignung für einen KITA-Standort untersucht. Ein bereits eingeleitetes Verfahren zur Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Trittau wird nach intensiver Diskussion und Beratungen in den gemeindlichen Gremien und der Öffentlichkeit aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung für das angrenzende Wohngebiet Goethering, Schillerstraße, Lessingstraße nicht weiter geführt.

Weiterhin wurden verkehrliche Erschließungsvarianten im Bereich westlich und östlich der Hamburger Straße sowie die Auswirkungen während des elterlichen Hinbring- und Abholverkehres betrachtet. Dabei ist der Gemeinde bewusst, dass die Mehrzahl der Kinder mit dem Auto gebracht wird. Im Ergebnis fiel die Entscheidung der Gemeinde auf den mit der vorliegenden Planung vorbereiteten Standort. Hier erfolgt die Zuwegung ausschließlich über die Hamburger Straße, so dass eine Störung der angrenzenden Wohngebiete ausgeschlossen ist.

Die Gemeinde hat sich ebenfalls mit den Auswirkungen einer Kindertagesstätte an diesem Standort auseinander gesetzt. Die Fläche liegt in einem Vegetationsgebiet, das sich zu Wald entwickelt hat. Dieser soll gerodet und an anderer Stelle durch Neuaufforstung ausgeglichen werden. Die nördlich vorhandene Wegeverbindung soll bestehen bleiben. Aufgrund des relativ geringen Alters des Waldes und unter Berücksichtigung der alternativen Planungsmöglichkeiten, wird dieser Eingriff für vertretbar gehalten.