Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördlich des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördlich des Friedhofes, östlich der Bahntrasse und westlich des ehemaligen Freibadgebäudes" nach § 13b BauGB

Textliche Festsetzungen

1 Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1, 4 und 13 a BauNVO

1.1 Die in § 4 Abs. 3 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete (WA) genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen:

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

- Anlagen für Verwaltungen,

- Gartenbaubetriebe und

- Tankstellen

sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und sind somit nicht zulässig.

1.2 Ferienwohnungen gemäß § 13 a BauNVO sind innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nicht zulässig.

2 Maß der baulichen Nutzung

2.1 Grundflächen baulicher Anlagen § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16, 17 und 19 BauNVO

2.1.1 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) darf die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen von Terrassen und Balkonen am Hauptgebäude bis zu einer Grundflächenzahl von 0,35 überschritten werden.

2.1.2 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) darf die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden.