Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördlich des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördlich des Friedhofes, östlich der Bahntrasse und westlich des ehemaligen Freibadgebäudes" nach § 13b BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Flächen der Landwirtschaft

Nördlich des Friedhofs beginnt eine weitläufige Ackerflur. Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme war der Acker im Bereich des Plangebietes eingesät und die Fahrspuren der landwirtschaftlichen Maschinen waren noch sichtbar. Der Wildkrautanteil war sehr gering, sodass die Anbaufläche als Intensivacker (AAy) erfasst wird.

Gehölzbestände

Südlich und östlich des Ackers befinden sich Gehölze, überwiegend bestehend aus Baumreihen heimischer Arten (HRy). So werden sowohl die Flächen mit Zugehörigkeit zu der angrenzenden Schule als auch der Friedhof durch Lindenbaumreihen von der Ackernutzung getrennt. Die Linden sind überwiegend gleichaltrig, wobei die Bäume entlang der Schule mit einem Durchmesser von 10-12 m eine kleinere Krone besitzen als die um den Friedhof. Die Bäume entlang der Grenze des Friedhofs wurden auf einer kleinen Stützmauer angelegt, haben einen Stammdurchmesser von bis zu 0,8 m und der Kronendurchmesser bemisst sich auf ca. 18 m.

Im Bereich der Zufahrt bilden die parallel verlaufenden Lindenbaumreihen eine gesetzlich geschützte Allee (HAy).

Der Friedhof wird im Nordwesten nicht von Linden eingefasst, sondern durch ein urbanes Gehölz mit überwiegend nicht heimischen Arten (SGx) aus z.B. Flieder umgrenzt. Weiterhin befinden sich im Untersuchungsgebiet, insbesondere entlang der Zufahrt, urbane Gebüsche nicht heimischer Arten (SGf) unter anderem aus Flieder in Strauchform und Forsythie, 3 Birken als Einzelbäume sowie ein Feldgehölz mit Nadelhölzern (HGn) östlich der Linden auf Seiten der Schule.

Ruderale Gras- und Staudenfluren

Die Randbereiche des Intensivackers und der Gleise sind durch aussetzende Nutzung ruderalisiert. Dabei unterscheiden sich die Artenzusammensetzungen relativ kleinteilig im Untersuchungsgebiet. Je nach Artenzusammensetzung bzw. Dominanz einzelner Arten werden die ruderalen Staudenfluren unterschieden nach:

Ruderale Grasflur (RHg),

Nitrophytenfluren (RHn) und

Ruderale Staudenfluren frischer Standorte (RHm)

Bereiche, die von Brennnesseln (Urtica dioica) dominiert werden, sind im Untersuchungsgebiet als Nitrophytenflur gekennzeichnet. Bereichsweise bilden die Brennnesseln auch einen Übergang zu den ruderalen Staudenfluren frischer Standorte. Diese Bereiche sind neben kleineren Brennnesselbeständen insbesondere geprägt durch folgende Arten: Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Ackerkratzdistel (Cirsium arvense), Gemeiner Hohlzahn (Galeopsis tetrahit), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum), Vogelmiere (Stellaria media) und Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris). Die ruderalen Grasfluren zeichnen sich hingegen überwiegend durch Gräser aus, wie Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Quecke (Elymus repens), Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Einjähriges Rispengras (Poa annua). Ein Großteil der ruderalen Bereiche wird zusätzlich durch Eichen-Aufwuchs geprägt.