Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, Bebauungsplan Nr. 3 "Nördlich des Friedhofes" für das Gebiet: "Nördlich des Friedhofes, östlich der Bahntrasse und westlich des ehemaligen Freibadgebäudes" nach § 13b BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3. Städtebauliches Konzept

Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden unterschiedliche Bebauungsskizzen erarbeitet und mit den städtebaulichen Zielen abgeglichen. Hierbei wurden unterschiedliche Gebäudetypologien und bauliche Dichten sowie mögliche Erschließungs- und Grünsysteme entwickelt.

Allen Konzepten gemeinsam ist die Anbindung des Plangebietes an die Schulstraße. Zunächst wurde ebenfalls eine Anbindung an die Dorfstraße im Bereich des ehemaligen Bahnüberganges westlich des Plangebietes angedacht. Aufgrund der weiterhin bestehenden eisenbahnrechtlichen Widmung des Flurstückes entzieht sich diese Fläche jedoch der Planungshoheit der Gemeinde, so dass hier keine Anbindung erfolgen kann. Aufgrund dessen wurde in der weiteren Betrachtung auf eine Anbindung verzichtet.

In der Konzepterarbeitung wurden unterschiedliche Gebäudetypologien betrachtet. Das weitere Umfeld des Plangebietes ist geprägt durch eine heterogene Bebauung durch großformatige (ehemalige) landwirtschaftliche Betriebe, welche sind vornehmlich westlich der Dorfstraße befinden, das Schulgebäude östlich der Plangebietes sowie durch kleinteilige Einfamilienhäuser des Plangebietes.

In der weiteren Variantenerarbeitung verfestigte sich das übergeordnete Ziel der Gemeinde zur Entwicklung eines qualitätsvollen Wohngebietes mit einer gemischten Bebauungsstruktur aus Doppelhäusern und klassischen Einfamilienhäusern.

Diese Zielsetzung sollte weiterhin auch eine nachbarschaftsverträgliche Dichte und Gestaltung des geplanten Wohnquartiers aufweisen. Diese Gestaltung gewährleistet ein ruhiges und verträgliches städtebauliches Bild, welches im Zusammenspiel mit den umgebenden Grünstrukturen wirken soll.

Abb. 2: Bebauungskonzept, PROKOM Stadtplaner und Ingenieure, Stand: 27.05.2022

Als Dachform sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 35° bis 50° geplant. Die eigentliche Erschließung des inneren Plangebietes erfolgt über eine Art „Anger“, welcher die dörfliche Struktur aufnimmt. Innerhalb des Erschließungsangers sind zudem öffentliche Besucherstellplätze sowie Entwässerungsmulden angeordnet.

Der geplante Anger schafft einen wichtigen gemeinschaftlichen Identifikationspunkt innerhalb des neuen Wohngebietes.

Die geplanten Grundstücksgrößen berücksichtigen die Wünsche potenzieller Käufer und sollen ein breites Spektrum von 500 m² bis > 800 m² abbilden

Das Plangebiet wird an seiner nördlichen Plangebietsgrenze durch eine Gehölzpflanzung als Knick zur freien Landschaft eingegrünt und sichert somit eine möglichst verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild.

Das Konzept sieht eine Niederschlagswasserbeseitigung in Form von Mulden im Straßenraum und durch eine größere Versickerungsfläche im nördlichen Plangebiet vor. Die eigentlichen Baugrundstücke sollen hingegen auf dem eigenen Grundstück versickern. Im weiteren Verfahren erfolgt hierzu eine Baugrunduntersuchung.

Aufgrund der direkten Lage entlang der Bahntrasse ist aktiver Lärmschutz erforderlich. Hierzu sieht das Konzept einen Lärmschutzwall entlang der westlichen Plangebietsgrenze vor. Im weiteren Verfahren werden über ein Lärmgutachten die Verträglichkeit und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der geplanten Wohnnutzung untersucht und weiter konkretisiert.

4.4. Erschließung und Stellplätze

4.4.1. Erschließungssystem

Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Schulstraße. Die innere Erschließung ist als Stichstraße mit einer Wendeanlage in Form des geplanten Angers geplant. Die Dimensionierung wird gemäß den Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 2006) für das Wenden eines 3-achsigen Müllfahrzeuges angenommen. Im Bereich der Wendeanlage können zudem öffentlichen (Besucher-) Stellplätze angeordnet werden.

Die geplante Verkehrsfläche innerhalb des Plangebietes soll einen verkehrsberuhigten niveaugleichen Ausbau in einer Breite von 5,5 m erhalten. Dieses Mischprinzip stützt den gewünschten Charakter als ruhigen Wohnweg mit einer klaren Betonung der Aufenthaltsqualität.

Abb. 3: Schematischer Straßenquerschnitt

Aufgrund des umfangreichen Baumbestandes ist eine vertiefende Auseinandersetzung mit der geplanten äußeren Anbindung an die Schulstraße erforderlich. Das Konzept sieht einen reduzierten Straßenquerschnitt (3,5 m) mit ergänzenden Ausweichbereichen in Form von wassergebundenen Randstreifen (je 1,0 m) vor. Hieraus ergibt sich eine Gesamtbreite der Fahrbahn von 4,5 m und somit eine für die geringe Verkehrsbelastung ausreichende Erschließung.

Für die Einzel- und Doppelhäuser sind mindestens zwei Stellplatz je Wohnung in Form von freien Stellplätzen, Garagen oder Carports auf dem jeweiligen Grundstück vorgesehen. Aus städtebaulichen Gründen sind Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

Der Stellplatznachweis für die geplante Wohnnutzung kann somit vollständig innerhalb des Plangebietes gedeckt werden. Hierbei wurde eine ausreichende Anzahl an Besucherstellplätzen im öffentlichen Straßenraum eingeplant.