Planungsdokumente: Gemeinde Dellstedt - B-Plan 2, 3. Änderung - Erweiterung Baugebiet "Lökenkoppel / Renslohe"

Begründung

2.6.2 Firsthöhe

Die bisher festgesetzte Traufhöhe (maximal 4,0 m über Oberkante der Erdgeschossfußböden) sind für Gebäude mit zwei Vollgeschossen zu niedrig. Eine Veränderung der Höhenentwicklung ist zu diesem Zweck erforderlich. Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 soll die Festsetzung der Traufhöhe entfallen. Stattdessen wird eine Firsthöhe von maximal 9,0 m über der der Oberkante des Erdgeschossfußbodens (im Rohbau) festgesetzt.

2.7 Einfriedigungen

Der Bezugspunkt der angegebenen maximalen Höhe der Einfriedigungen soll sich im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 nicht auf den angrenzenden Gehweg, sondern auf die angrenzende Straßenverkehrsfläche beziehen, da Gehwege nur in Teilen des Plangebiets errichtet werden sollen.

Um den Grundstückseigentümern mehr Gestaltungsfreiheiten zu ermöglichen, soll die Festsetzung, Einfriedigungen an den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen nur in Form von Hecken mit heimischen Gehölzen zu errichten, entfallen.

2.8 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern

Zur Einbindung ins Landschaftsbild und zur Eingrünung des südlichen Einmündungsbereichs der Straße sollen am nordöstlichen Rand der dortigen Fläche für Entsorgungsanlagen -Regenrückhaltebecken- 4 heimische und standortgerechte Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm gepflanzt werden.

Das Pflanzgebot auf der Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern nach § 9 (1) Nr. 25 a BauGB wird um die Festsetzung, 2 Anpflanzungen je laufender Meter durchzuführen, ergänzt.