Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8. Umweltbericht

Gemeinsamer Umweltbericht zum Bebauungsplanes Nr. 37, Teil 3 und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn

Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründungen zum Bebauungsplanes Nr. 37, Teil 3 und zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn.

8.1. Einleitung / Vorbemerkung

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Gemeinde/Stadt legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.06. bis 27.07.2018. In dem Zuge wurde über die Aufstellung des B-Planes Nr. 37, Teil 3 der Stadt Quickborn unterrichtet, um den Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abzustimmen. Die daraus hervorgegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden bei der Erstellung der Planungsunterlagen berücksichtigt.

Zudem wurden bei der Erarbeitung des Umweltberichtes die Aussagen folgender Gutachten und Pläne einbezogen:

  • Landschaftsplan der Stadt Quickborn (WELLNITZ, V.D. LANCKEN, RASCH-WELLNITZ, 1999)
  • Baugrundbeurteilung; Erschließung Gewerbegebiet Quickborn , B 37-III (EGBERT MÜCKE, 2014)
  • Ergänzung zur Baugrundbeurteilung; Erweiterung Gewerbegebiet Quickborn , B 37-III (EGBERT MÜCKE, 2016)
  • Schalltechnische Immissionsprognose - Emissionskontingentierung zum B-Plan Nr. 37 Teil 3 in Quickborn; Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes (DBCON; DIPL-ING ARNO P. GOLDSCHMIDT)
  • Faunistisches Fachgutachten incl. Artenschutzrechtliche Bewertung gem. §§ 44, 45 BNatSchG (GFN GESELLSCHAFT FÜR FREILANDÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZPLANUNG MBH, 2019)
  • Bestandsaufnahme zum Bebauungsplan Nr. 37.3 „Gewerbegebiet Nord in Quickborn“; Biotoptypenbestand (GFN GESELLSCHAFT FÜR FREILANDÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZPLANUNG MBH, 2019)
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet DE 2225-303 „Pinnau/Gronau“ (GFN GESELLSCHAFT FÜR FREILANDÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZPLANUNG MBH, 2019)
  • Gewerbegebietsentwicklung in Quickborn, Abschätzung der Stickstoffdepositionen in einem nahe gelegenen FFH-Gebiet – ergänzende Untersuchung zur Begrenzung der Stickstoffeinträge – (LAIRM CONSULT GMBH, 2019)
  • Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF) zum B-Plan Nr. 37 Teil 3 „Gewerbegebiet Nord – Abschnitt IV der Stadt Quickborn (IPP INGENIEURE FÜR BAU, UMWELT UND STADTENTWICKLUNG, 2019)
  • Bebauungsplan Nr. 37 Teil 3 „Gewerbegebiet Nord-Abschnitt IV“ in der Stadt Quickborn, Kreis Pinneberg; Wasserwirtschaftliches Konzept (INGENIEURGEMEINSCHAFT REESE + WULFF GMBH, 2019)

8.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes

Die Stadt Quickborn hat aufgrund der Lage in der Metropolregion Hamburg sowie der guten verkehrlichen Anbindung eine erhöhte Nachfrage nach Gewerbegrundstücken. Da die vorhandenen Gewerbeflächen nahezu ausgeschöpft sind, soll das nordöstlich von Quickborn gelegene Gewerbegebiet Nord mit einem 3. Teilabschnitt auf einer südlich angrenzenden Ackerfläche erweitert werden, um die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Die Entwicklung des Gebietes erfolgt gemeinsam mit der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH.

Die Erschließung der Erweiterungsfläche erfolgt über das bestehende, nördlich angrenzende Gewerbegebiet. Die dort verlaufende „Pascalstraße“ wird nach Süden verlängert und erschließt die Erweiterungsfläche mittels einer Ringerschließung. An der nördlichen Geltungsbereichsgrenze endet die Erschließung an einer potentiellen Erweiterungsfläche.

Es ist die Ausweisung von Gewerbegebietsflächen geplant. Die Grundflächenzahl (GRZ) als Maß der baulichen Nutzung wird mit 0,8 festgesetzt. Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt 15,00 m.

Die Straßenquerschnitte haben incl. Parkstreifen, Grünstreifen und Gehweg eine Breite von 21,60 m bzw. 13,50 m. In Ost- West-Richtung ist im Bereich einer das Gebiet querenden Hochspannungsleitung die Anlage einer 5,00 m breiten Geh- und Radwegetrasse vorgesehen. Diese wird im Nordosten an die Pascalstraße angebunden und mündet an der westlichen Grenze in den Ohlmöhlenweg.

Die vorhandenen randlichen Grünstrukturen (Knicks, Baumreihen) werden weitestgehend in die Planung integriert.

Im Nordwesten wird der Geltungsbereich auf die westliche Seite des Öhlmöhlenweges ausgeweitet, um ein bestehendes Regenrückhaltebecken und eine Erweiterungsfläche für die Regenrückhaltung einzubeziehen.

Es entstehen ca. 155.000 m² Gewerbegebietsfläche. Für Straßenverkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung und Versorgungsflächen sind ca. 32.000 m² erforderlich.

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 37, Teil 3 hat eine Größe von ca. 22,65 ha.

Bei den durch den B-Plan überplanten Flächen handelt es sich zum überwiegenden Teil um landwirtschaftliche Nutzflächen, die als Acker bewirtschaftet werden.

Im Umweltbericht werden die durch den Eingriff verursachten voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung bezogen auf die Schutzgüter nach § 1 (6) Nr. 7 a-d BauGB dargestellt und bewertet (siehe Kap.8.2).