Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3. Bestandssituation

Die Fläche befindet sich südlich eines bestehenden Gewerbegebietes (B-Plan Nr. 37, Teil 2), welches ab Anfang 2002 entwickelt wurde. Mit Ausnahme der nordöstlichen Grenze ist sie allseitig von Knicks bzw. Gehölzbeständen umgeben. Derzeitig wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt (Maisanbau).

Gebietsprägend ist eine weithin sichtbare 380-KV-Leitung, die das Plangebiet mittig in Ost-Westrichtung durchläuft.

Zentral innerhalb der Ackerfläche gelegen befindet sich eine Waldfläche, die sich nur mit einem hohen planerischen Aufwand in die Planung des Gewerbegebietes integrieren ließe. Es handelt sich nicht um ein gesetzlich geschütztes Biotop. Aufgrund der künftigen Lage inmitten eines Gewerbegebietes ohne Anbindung an andere Waldbestände, unmittelbar neben der Hochspannungsfreileitung, soll das Waldstück beseitigt und an externer Stelle ersetzt werden. Die Forstbehörde hat aufgrund der geringen Fläche des Waldes eine Waldumwandlung in Aussicht gestellt, wenn die Naturschutzbehörde ebenfalls ihr Einvernehmen erteilt. Ein entsprechender Antrag auf Waldumwandlung ist rechtzeitig bei der Unteren Forstbehörde zu stellen. Für die Umwandlung des Waldes ist ein Waldersatz in einem Verhältnis von 1:2 zu leisten.

Der weitere Laubholzbestand im nordwestlichen Randbereich des Plangebietes (ca. 3.000 m²) ist hingegen als Wald zu erhalten, der gesetzlich geforderte Waldabstand von 30 m zu baulichen Anlagen muss eingehalten werden.

Eine Senke südlich der Hochspannungsleitung wird durch einen Quellgraben entwässert.

4. Analysen und Gutachten

4.1. Immissionstechnische Gutachten