Planungsdokumente: Gemeinde Hennstedt - Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hennstedt für das Gebiet „südlich der Fedderinger Straße und westlich der vorhandenen Baugrundstücke"

Begründung

1.3. Raumordnungsplanung

Gemäß Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010) ist die Gemeinde Hennstedt als ländlicher Zentralort eingestuft (vgl. Text-Ziffer 2.2.4 LEP) und liegt im ländlichen Raum (vgl. Text-Ziffer 1.4 LEP). Damit hat die Gemeinde die Aufgabe der Deckung des überörtlichen Wohnungsbedarfs. Das nächstgelegene Mittelzentrum ist die Stadt Heide. Hennstedt liegt am Rand des 10 km-Umkreises von Heide (vgl. Text-Ziffer 2.2.5 LEP) Das Gemeindegebiet liegt im Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung (vgl. Text-Ziffer 3.7.2 LEP) und im Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft (vgl. Text-Ziffer 5.2.2 LEP). Die Gemeinde Hennstedt stellt als ländlicher Zentralort einen Schwerpunkt für den Wohnungsbau dar. Demzufolge gilt für Hennstedt der wohnbauliche Entwicklungsrahmen gem. Ziff. 2.5.2 nicht. Die genannten Vorgaben decken sich mit den Aussagen des Entwurfs 2018 zur Fortschreibung des LEP.

Das Plangebiet liegt gemäß Regionalplan für den Planungsraum IV, Fortschreibung 2005 (RP IV) innerhalb des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes im westlichen Bereich des Gemeindegebietes. Die Gemeinde Hennstedt ist wie im LEP als ländlicher Zentralort eingestuft (vgl. Text-Ziffer 6.1 RP IV). In dieser Funktion soll die Gemeinde durch ein der künftigen Entwicklung angepasstes Angebot an Wohngebieten sowie durch die Bereitstellung entsprechender Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen gerecht werden (vgl. Text-Ziffer 6.1.1 Abs. 2 RP IV). Nördlich angrenzend an das Plangebiet ist ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung gekennzeichnet (vgl. Text-Ziffer 5.3 RP IV). In etwa 1 km Entfernung südlich des Plangebiets liegt ein Eignungsgebiet für Windenergienutzung (vgl. Text-Ziffer 5.8 RP IV).

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV vom November 2004 enthält in der Karte 1 für das Plangebiet keine Darstellungen. In der Karte 2 ist nördlich an das Plangebiet angrenzend ein Gebiet mit besonderer Erholungseignung (vgl. Text-Ziffer 4.1.4 LRP IV) dargestellt.

Der Landschaftsplan der Gemeinde Hennstedt stellt im Aufhebungsbereich mehrere Knickwälle dar, tlw. als "Knickwall mit lückigem oder ohne Gehölzbewuchs". Weiterhin ist die vorzufindende Wasserfläche als geschützter Biotop dargestellt. Weiteres hierzu siehe Kapitel 4, Umweltbericht.

1.5 Flächennutzungsplanung

Die vorliegende 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hennstedt korrigiert die 8. Änderung des Flächennutzungsplans. Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 12 geschaffen (Rechtskraft des Bebauungsplans am 06.04.2002), der im Parallelverfahren nun tlw. aufgehoben wird. Für den Bereich der Aufhebung wird auch im Flächennutzungsplan die Darstellung als Wohnbaufläche (W) obsolet. Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans wird dieser Bereich der tatsächlichen Nutzung entsprechend als "Flächen für die Landwirtschaft" ausgewiesen.

Abb. 2: 8. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilgebiet 1, ohne Maßstab

Die im Bebauungsplan Nr. 12 westlich gelegenen Maßnahmenflächen bleiben nur insoweit erhalten, als sie für den Ausgleich der mit dem Bebauungsplan Nr. 12 verbundenen Eingriffe erforderlich sind. Die darüber hinaus gehenden Flächenanteile werden mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der tatsächlichen Nutzung entsprechend als "Flächen für die Landwirtschaft" ausgewiesen.

Abb. 3: Vorgesehene 17. Änderung des FNP, ohne Maßstab

Der Änderungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans bleibt im Norden hinter dem Aufhebungsbereich des Bebauungsplans 12 zurück (Fedderinger Straße und nördlich davon). Die Straßenverkehrsflächen der dort einst geplanten Kreisverkehrsanlage, wie sie der Bebauungsplan 12 vorsieht, sind im Flächennutzungsplan nicht dargestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans (Urfassung von 1972) zeigt in diesem Bereich die aktuellen tatsächlichen Nutzungen (Verkehrsflächen Fedderinger Straße und Flächen für die Landwirtschaft nördlich davon).

1.6 Bebauungsplan Hennstedt 12

Der Bebauungsplan Hennstedt 12 (rechtskräftig seit dem 06.04.2002, 1. Erweiterung rechtskräftig seit dem 12.05.2009, siehe Abbildung Nr. 3) weist überwiegend WA-Flächen für Einzel- und Doppelhäuser aus. Das städtebauliche Konzept sieht im östlichen und im westlichen Bereich zwei voneinander getrennte Erschließungsstränge vor, von denen bisher nur der östliche realisiert wurde. Im westlichen Bereich wurden keine Planungen umgesetzt, es besteht nach wie vor die landwirtschaftliche Nutzung. Die wesentlichen Festsetzungen im Bereich der Teilaufhebung sind

  • Art der baulichen Nutzung: Allgemeinde Wohngebiete (WA); Beschränkung der Zahl der Wohnungen auf 2 Wohnungen pro Wohngebäude
  • Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) 0,25
  • Bauweise: offen; nur Einzelhäuser zulässig, tlw. Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig;
  • Straßenverkehrsflächen
  • Nachrichtliche Übernahme: Knickflächen

Der Bebauungsplan bleibt im östlichen Bereich und im Bereich der 1. Erweiterung als selbständig vollziehbarer Plan erhalten. Ebenso erhalten bleiben Teile der festgesetzten Maßnahmenflächen im westlichen Bereich, soweit sie für den Ausgleich der bereits erfolgten bzw. noch anstehenden Baumaßnahmen des Bebauungsplan Nr. 12 benötigt werden.

Die im Parallelverfahren durchgeführte Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 betrifft den noch nicht bebauten bzw. zeitnah projektierten Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans ist – abgesehen von den Verkehrsflächen der Fedderinger Straße und nördlich davon – identisch mit dem Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans.

Abb. 4: Teilflächen des Bebauungsplans Hennstedt 12, ohne Maßstab

Zum Vergleich das Planbild des rechtskräftigen Bebauungsplans.

Abb. 5: Planbild des rechtskräftigen Bebauungsplans Hennstedt 12, in rot eingezeichnet ist der Bereich der Teilaufhebung, ohne Maßstab