Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 4. Vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3.1 Entwicklung des Umweltzustandes

Durch die Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Betriebs der Tischlerei Pfeiffer geschaffen werden.

Bau- und anlagenbedingte Wirkungen (aa) sind in temporäre und teilweise dauerhafte Beeinträchtigungen der Umwelt zu unterscheiden. Einerseits entstehen sie durch die Bauaktivitäten zur Umsetzung der Planung, andererseits durch die dann zulässigen Anlagen und Nutzungen, die nach der Umsetzung der Planung vorhanden sein werden. Dabei beschränken sich die Einflüsse auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans und das nahe Umfeld. Im Wesentlichen können folgende Wirkungen differenziert werden:

1. Zunahme von Verkehr, Vibrationen und Erschütterungen, Staub und Lärm in der Bauphase,

2. Verlust von Boden sowie der Bodenfunktionen durch Versiegelung/ Überbauung,

3. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die zu errichtenden baulichen Anlagen,

4. u. U. mögliche Beeinträchtigung der Funktion von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen durch das Vorhaben.

Abrissarbeiten an Gebäuden im Plangebiet sind zur Umsetzung der Planung nicht vorgesehen. Die Baugrenzen lassen grundsätzlich die Errichtung von Gebäuden mit größerer Grundfläche zu, die die vorhandenen Gebäude ergänzen bzw. ersetzen könnten.

Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter gemäß Kapitel 4.2 dieser Begründung (Umweltbericht) hat ergeben, dass für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Landschaft sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter untereinander keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind oder die möglichen Auswirkungen weitgehend minimiert werden können. Langfristig sind ebenfalls keine erheblichen Auswirkungen auf das Plangebiet und das nähere Umfeld zu erkennen.

Eingriffe in die Schutzgüter Biotope, Tiere und Pflanzen und Boden / Fläche werden entsprechend ausgeglichen.

Prognosen zur Nutzung natürlicher Ressourcen (bb)

Bei der Umsetzung der Planung werden natürliche Ressourcen genutzt und in Anspruch genommen. Hinsichtlich der endlichen Ressourcen wie Boden und Fläche werden die Auswirkungen gemäß Kapitel 4.2 dieser Begründung (Umweltbericht) erheblich ausfallen. Erhebliche Beeinträchtigungen werden entsprechend ausgeglichen.

Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Strahlung sowie Verursachung von Belästigungen (cc)

Aufgrund des Charakters der Planung (Nutzung als Gewerbegebiet) ist mit erheblichen Emissionen von Schadstoffen oder Strahlung nicht zu rechnen. Eine erhebliche Belästigung durch weitere Emissionen wie z. B. Lärm und Staub kann zeitlich begrenzt durch Baumaßnahmen entstehen. Des Weiteren ist mit der für eine Tischlerei typischen Geräuschkulisse zu rechnen.

Wie in Kapitel 4.2 dieser Begründung (Umweltbericht) beschrieben und bewertet ist mit erheblichen Immissionen nicht zu rechnen.

Abfälle / Beseitigung und Verwertung (dd)

Wie unter Kapitel 4.2 dieser Begründung (Umweltbericht) beschrieben, ist die Abfallentsorgung über die Satzung des Kreises geregelt und sind durch die Schmutzwasserentsorgung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe und die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen (ee)

Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines Achtungsabstandes eines Betriebsbereiches nach der 12. BImSchV (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

Das kulturelle Erbe (Kapitel 4.2 dieser Begründung, Umweltbericht) ist durch die Planung nicht betroffen. Mit der Umsetzung der Planung ist darüber hinaus auch nicht damit zu rechnen, dass eine zukünftige erhebliche Beeinflussung dieses Schutzgutes erfolgt.

Kumulierung von Auswirkungen benachbarter Plangebiete, Bezug auf Gebiete spezieller Umweltrelevanz oder Nutzung natürlicher Ressourcen (ff)

Auswirkungen der Planung auf Natura 2000-Gebiete sind nicht zu erwarten, da im Abstand bis 2 km zum Plangebiet keine Natura 2000-Gebiete liegen.

In Verbindung mit angrenzenden Planungen könnten sich theoretisch die sehr begrenzten Beeinflussungen der Umwelt kumulieren und dadurch zu erheblichen Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter führen. Entsprechende Planungen werden jedoch von der Gemeinde nicht verfolgt und Planungen anderer in dieser Hinsicht, die zu solchen Kumulierungseffekten führen könnten, sind nicht bekannt.

Erhebliche Beeinträchtigungen durch kumulierende Effekte mit anderen Planungen auf die Schutzgüter mit hoher Umweltrelevanz und Nutzung natürlicher Ressourcen sind heute nicht zu erkennen.

Auswirkungen der Planung auf das Klima / Anfälligkeit des Vorhabens auf die Folgen des Klimawandels (gg)

Die messbaren Auswirkungen auf das Klima werden sich nur kleinräumig auf das Mikroklima auswirken. Diese werden durch äußere Einflüsse auf diese Bereiche ausgeglichen, so dass keine ständigen Auswirkungen verbleiben.

Klimaschädliche Emissionen werden durch die allgemeinen gesetzlichen Regelungen auf ein technisch vertretbares Maß reduziert. Darüber hinaus reichende erhebliche Auswirkungen auf das Klima sind nicht erkennbar.

Die Anfälligkeit des Vorhabens auf die Folgen des Klimawandels, wie beispielsweise die erhöhte Sonneneinstrahlung und infolgedessen besondere Erwärmung von Flächen im Plangebiet wird berücksichtigt, indem der Knickbestand größtenteils erhalten und zum Teil ergänzt wird (siehe Kapitel 4.2). Dadurch wird die Beschattung und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit gefördert und die Anfälligkeit für Folgen des Klimawandels gemindert.

Eingesetzte Techniken und Stoffe (hh)

Die voraussichtlich zum Einsatz kommenden Techniken und Stoffe entsprechen dem Stand der Technik und werden üblicherweise durch gesetzliche Vorgaben geregelt.

Es ist nicht anzunehmen, dass bei dem Vorhaben der Betriebserweiterung Stoffe und Techniken zum Einsatz kommen werden, die als hoch gefährlich eingestuft werden.

Es liegen keine Hinweise auf Altlasten vor.

Daher ist mit einer Gefährdung von Mensch und Umwelt durch örtlich verwendete Materialien und Techniken bzw. vorhandene Altlasten auch in Zukunft nicht zu rechnen.

4.3.2. Multidimensionale Auswirkungen

Die Auswirkungen hinsichtlich der direkten, indirekten sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurz-, mittel- und langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase auf die in Kapitel 4.2 dieser Begründung (Umweltbericht) genannten Schutzgüter wurden in den entsprechenden Kapiteln, soweit erforderlich, betrachtet und bewertet.

4.3.3 Zusammenfassende Prognose

Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter gemäß Kapitel 4.2 und 4.3 dieser Begründung (Umweltbericht) hat ergeben, dass für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter untereinander keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind oder die möglichen Auswirkungen weitgehend minimiert werden können.

Erhebliche Auswirkungen bestehen durch Flächenversiegelung und Überbauung im Bereich des Schutzgutes Boden / Fläche, die durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren sind.

Durch die Beseitigung eines Knickabschnittes im südlichen Bereich des Plangebiets entstehen erhebliche Auswirkungen im Bereich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, die zu kompensieren sind.

Mit Umsetzung der Planung kann davon ausgegangen werden, dass die damit verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden können.

Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich die Entwicklung des Umweltzustandes von dem unter Kapitel 4.2 dieser Begründung (Umweltbericht) beschriebenen Basisszenario voraussichtlich nicht wesentlich unterscheiden.