Planungsdokumente: Gemeinde Hasselberg, B-Plan Nr. 7 "Süderfeld III"

Begründung

3.3. Artenschutzfachbeitrag

3.3.1 Fachplanungen

Gemäß Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V (Stand September 2002) befindet sich das Plangebiet nicht im Bereich von Schutzgebieten. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind auch keine Flächenausweisung mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems enthalten.

Das Plangebiet liegt in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung (vgl. Karte 2 Landschaftsrahmenplan). Der Straßenzug Schwackendorf und Süderfeld ist als Radfernweg und Fernwanderweg dargestellt. Der Bereich östlich der B 199 ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Der festgestellte Landschaftsplan der Gemeinde Hasselberg (Stand November 2006) stellt den Bereich des Plangebietes sowohl in der Karte Bestand als auch in der Karte Entwicklung als Ackerfläche dar. In der Karte Entwicklung wird jedoch ein südlich der Straße Schenbek liegender, ca. 50 m breiter Streifen, für die künftige Siedungentwicklung vorgeschlagen. In diesem Bereich liegt das Plangebiet.

Am östlichen Plangebietsrand, entlang der Straße Schenbek, wird ein Knick der Stufe I (hochwertig, mit typischer Gehölzvegetation) dargestellt, der gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG geschützt ist.

3.3.2 Schutzgebietsnetz Natura 2000

Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist nach überschlägiger Prüfung bereits aufgrund der Entfernung davon auszugehen, dass die Schutzgebiete bei Umsetzung der Planung nicht erheblich beeinträchtigt werden. Das Erfordernis einer vertiefenden Prüfung gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz auf Verträglichkeit der Planung mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete wird durch die Planung somit nicht begründet.