Planungsdokumente: Gemeinde Hasselberg, B-Plan Nr. 7 "Süderfeld III"

Begründung

2.6 Nachrichtliche Übernahmen

Der vorhandenen Knickstreifen an der Ost- und der Südseite des Plangebietes sind nach Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) als Biotope geschützt. Daher sind diese Knickstreifen in nachrichtlicher Übernahme gem. § 21 Abs. 4 LNatSchG innerhalb des Plangebietes zum Erhalt festgesetzt.

Zur langfristigen Sicherung werden die Knickflächen durch einen mindestens 3,0 m breiten Schutzstreifen gesäumt, auf dem alle Arten von baulichen Anlagen, Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen, Wegeflächen, Einfriedungen, Anpflanzungen sowie Aufschüttungen und Abgrabungen unzulässig sind.

2.7 Darstellungen ohne Normcharakter

Neben den rechtsverbindlichen Festsetzungen werden hier alle weiteren Planzeichen erklärt, die für die Verständlichkeit des Bebauungsplanes hilfreich sind. Diese Darstellungen, die nicht rechtsverbindlich sind, haben nur erläuternden Charakter. Hier werden die Knickdurchbrüche, die vorhandenen Gebäude, Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern im Plangebiet, die geplanten Grundstücksgrenzen, die Nummern der Teilgebiete, der Baugrundstücke sowie die Lage der Straßenquerschnitte erklärt.

Die Grundstücksgrenzen stellen den aktuellen Stand der Planung dar. Der endgültige Verlauf kann sich auch nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens ändern. Unabhängig davon kann der Zuschnitt der Flurstücke jederzeit auch nach der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes verändert werden, solange keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, siehe auch § 19 BauGB.

2.8 Flächenbilanz

1.Allgemeines Wohngebiet (WA)13.370 m²
1a.überbaubare Grundstücksfläche (GRZ 0,4)5.348 m²
1b.Pflanzfläche (Teilfläche WA)305 m²
2.Straßenverkehrsfläche1.817 m²
4.Knickfläche603 m²
5.Entsorgungsfläche (RRB)93 m²
Gesamtfläche Plangebiet15.883 m²