Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 20, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Hoisdorf

Begründung

2.1 Anlass der Planung

Vermehrte Baugesuche aus dem Ort veranlassten die Gemeindevertretung Hoisdorf dazu, bauleitplanerisch tätig zu werden. Im Ort bestehen zurzeit keine Möglichkeiten, Baulandreserven bzw. Innenentwicklungspotenziale zeitnah zu aktivieren. Die wachsende Nachfrage nach Wohngrundstücken kann durch die kleinteiligen Innenentwicklungspotenziale nicht befriedigt werden. Dem Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken soll mit der Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 in kleinteiligem Rahmen begegnet werden. Mit der Planung sollten zwei zusätzliche Baugrundstücke für den örtlichen Bedarf geschaffen werden.

Das Plangebiet ist bereits Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 20 und seiner 1. vereinfachten Änderung. Es nimmt unmittelbar am Siedlungszusammenhang teil. Es handelt sich bei der Aktivierung der Flächen um einen sich anbietenden Lückenschluss.

2.2 Ziele der Planung

Dem Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken soll mit der Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 begegnet werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Zielsetzung, im Rahmen der aktiven ortsplanerischen Steuerung die wohnbauliche Entwicklung sinnvoll zu steuern und das Angebot für den örtlichen Wohnungsbedarf zu verbessern. Insgesamt können im Plangebiet zwei neue Wohngebäude entstehen. Die städtebaulichen Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung eines kurzfristigen örtlichen Bedarfs an Wohngrundgrundstücken;

  • langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

  • Bereitstellung von nahbereichstypischen Baugrundstücken;

  • planerische Berücksichtigung des gesetzlichen Biotopschutzes (Knick im Südosten, planerisch vorgesehene Ausgleichsknicks).

3. Inhalte des Bebauungsplans