Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 u. Bebauungsplan Nr. 1A, Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 - Neuaufstellung -

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

7.2.4. Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand/Vorbelastung

Gemäß Landschaftsrahmenplan liegt der Geltungsbereich innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebietes. Dieses ist jedoch bis heute nicht umgesetzt.

Im Geltungsbereich befinden sich ein größerer Teich innerhalb einer privaten Parkanlage. An der südlichen Grenze ist ein Regenrückhaltebecken (technisches Bauwerk), in dem Oberflächenwasser gesammelt wird.

Auf privaten Flächen wird das anfallende Oberflächenwasser auf den Grundstücken versickert.

Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Unmittelbare Beeinträchtigungen von Oberflächenwasser oder Grundwasser sind durch die Bautätigkeiten nicht zu erwarten. Infolge der möglichen zusätzlichen Bebauungen und Flächenversiegelungen wird es zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate kommen. Bei weiteren Bebauungen muss auch das zusätzlich anfallende Oberflächenwasser auf den Grundstücken versickert werden. Das sollte jedoch aufgrund der großen Grundstücke und dem im Vergleich dazu vergleichsweise geringen zusätzlichen Versiegelungsgrad möglich sein.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde es im Hinblick auf das Schutzgut Wasser keine Veränderungen geben.

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Durch die Versickerung des Oberflächenwassers auf den Grundstücken wird das Wasser dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt. Gesonderte Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Zur Vermeidung sollte bei Versiegelungen von Wegen und Plätzen im Garten mit teildurchlässigen Belegen oder wassergebundenen Wegedecken gearbeitet werden.

7.2.5. Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild

Derzeitiger Zustand/Vorbelastung

Das Landschafts-/ Ortsbild im Bereich Kuckucksberg ist, wie bereits erwähnt, maßgeblich durch die Grünstrukturen und die Topografie geprägt. Dazu tragen insbesondere auch die Bäume bei.

Eine schleichende Veränderung dieses typischen Ortsbildes durch Grundstücksteilungen und bauliche Nachverdichtungen war u. a. Auslöser für die Aufstellung dieses B-Planes. Dabei ist die Intention die, eine übermäßige bauliche Veränderung und eine damit einhergehende Reduzierung von Freiflächen zu verhindern und gleichzeitig den Bestand an Grünstrukturen zu sichern.

Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Der B-Plan lässt eine maßvolle zusätzliche Bebauung zu, die bei einigen Grundstücken durch eine Teilung möglich wird. Dabei ist das Maß der zusätzlichen Bebauung im Vergleich zur vorhandenen Bebauung verhältnismäßig gering. Durch die geringen Grundflächenzahlen (überwiegend 0,15) und die Festlegung von Baugrenzen für jedes Grundstück wird eine übermäßig starke Bebauung vermieden.

Aufgrund der vorhanden und sehr ausgeprägten Grünstrukturen, die auch über den B-Plan gesichert werden, ist davon auszugehen, dass sich das Ortsbild des Kuckucksberges durch diese zusätzlichen Bebauungen nicht maßgeblich verändert.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Es kann davon ausgegangen werden, dass sich bei Nichtdurchführung der Planung die Tendenz einer baulichen Verdichtung und der Teilung von Grundstücken fortsetzt. Dadurch würde sich langfristig auch das so typische Ortsbild des Kuckucksbergs verändern.

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Aufgrund der vorhandenen Grünstrukturen sind neben der Sicherung des Bestandes keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Landschaftsbild erforderlich.

Die Absicht der Gemeinde Lütjensee ist es, durch die Aufstellung dieses B-Planes das charakteristische, durch Bäume, Gehölzbestände und Topographie geprägte Ortsbild zu erhalten. Insofern wirkt sich die Aufstellung des B-Planes auch langfristig positiv auf dieses Schutzgut aus und kann als Vermeidung einer zu starken Beeinträchtigung des typischen Ortsbildes gesehen werden.

7.2.6. Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand/Vorbelastung

Aufgrund des vorhandenen Vegetationsbestandes im Geltungsbereich (Bäume, Wald, Knicks) ist von einer positiven Beeinflussung des Kleinklimas auszugehen. Durch die Ortsrandlage und die Topografie bewirken einen hohen Luftaustausch im Gebiet.

Die vorhandenen Gehölzstrukturen führen zu einer hohen Transpirationsrate und wirken durch eine Steigerung der Luftfeuchtigkeit ausgleichend auf hohe Lufttemperaturen aus. Durch die im Geltungsbereich wachsenden Knicks, Bäume und Waldflächen ist von einer positiven Beeinflussung des Kleinklimas auszugehen (Windschutz, Transpiration, Lufttemperatur).

Die aktuellen Belastungen der Luft werden im Wesentlichen durch den Straßenverkehr auf den umliegenden Straßen (Großenseer Straße, Trittauer Straße) verursacht. Auch die vorhandenen Gebäudeheizungen können als vorhandene Emissionsquelle genannt werden, soweit sie mit fossilen Brennstoffen (Gas, Öl) betrieben werden. Während die Emissionen bei Gebäudeheizungen überwiegend aus Stickoxiden bestehen, sind es bei Abgasen in Verbrennungsmotoren zusätzlich Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Rußpartikel und Blei. In Straßenrandbereichen können durch Ablagerung und Niederschlag entstandene höhere Konzentrationen dieser Schadstoffe vorhanden sein.

Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Bau- und anlagebedingt wird das Schutzgut Klima/Luft durch die zusätzlich geplanten Bebauungen und Versiegelungen beeinträchtigt. Deren Auswirkungen sind eine Verringerung der Verdunstungsflächen und eine vermehrte Abstrahlung an bebauten und versiegelten Flächen. Das bewirkt eine Verringerung der Luftfeuchtigkeit und eine Erhöhung der Lufttemperatur. In Anbetracht der bereits vorhandenen Bebauung und des hohen Anteils an Grünstrukturen können diese Beeinträchtigungen jedoch als gering eingestuft werden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen des Schutzgutes Klima/Luft zu erwarten.

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Gesonderte Ausgleichsmaßnahmen sind für dieses Schutzgut nicht erforderlich.

Durch folgende Maßnahmen können Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft vermindert werden:

Erhalt vorhandener Bäume und Gehölzbestände;

Pflanzung von Gehölzen;

Minimierung von Versiegelungen;

weitgehende Nutzung regenerativer Energien, z. B. Solarenergie