Planungsdokumente: Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 (Bebauungsplan Nr. 1) der Gemeinde Lütjensee

Begründung

2.2. Verfahrensschritte

Im Rahmen der Bauleitplanung sind bisher folgende Verfahrensschritte durchgeführt worden:
Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde- vertretung der Gemeinde Lütjensee07.12.2017
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB 22.01. – 01.02.2019
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)31.01. – 08.03.2019
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss04.08.2020
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)ausstehend
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)ausstehend
Satzungsbeschlussausstehend

2.3. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Durchführungsplans wird im Nordosten durch die Trittauer Straße und im Südosten durch den Heideweg begrenzt. Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze entlang der Straße am Kuckucksberg. Im Westen bildet die Großenseer Straße die Grenze des Plangebietes und im Norden die angrenzende Grünfläche. Eine genaue Abgrenzung ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.

Geltungsbereich des aufzuhebenden Durchführungsplans Nr.1 von 1961

3. Analysen und Gutachten