Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6. Bodenordnende Maẞnahmen

Die Baugrundstücke befinden sich in Privateigentum. Vereinzelt sind im Plangebiet Flächen festgesetzt, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind. Diese sind grundbuchlich zu sichern.

7. Flächenbilanz

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 19 ha und gliedert sich wie folgt:

NutzungGrößeGröße in %
Reines Wohngebiet138.734 m²72,9 %
Verkehrsfläche13.971 m²7,3 %
Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung127 m²0,1 %
Private Grünfläche8.898 m²4,7 %
Öffentliche Grünfläche2.805 m²1,5 %
Fläche für Versorgungsanlagen523 m²0,2 %
Fläche für Wald25.256 m²13,3 %
Gesamt 190.314 m²
  1. %

8. Planungsschäden

Gemäß § 42 BauGB kann ein Grundstückeigentümer eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, wenn die zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder geändert wird und damit eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstückes einhergeht.

Durch die vorliegende Planung wird die Nutzung nicht aufgehoben oder geändert.

Der vorhandene Wald, der auf einem Grundstück an der Großenseer Straße festgesetzt wird, hat sich an dieser Stelle entwickelt, unabhängig davon, ob ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Gleiches gilt für die auf den Bestandsschutz gesetzten Gebäude innerhalb des Waldschutzstreifens. § 24 LWaldG gilt auch in den Bereichen, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind.

Entsprechend geht die Gemeinde davon aus, dass durch die vorliegende Planung keine Planungsschäden entstehen.