Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

10.3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung

In der nachfolgenden Tabelle werden die oben beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter kurz zusammengefasst und im Hinblick auf ihre Auswirkungen bewertet.

Dabei werden die folgenden Bewertungskategorien verwendet:

Geringe/ keine Auswirkungen: Die Planung hat nur unerhebliche (= geringe oder nicht feststellbare) nachteilige bzw. positive Umweltauswirkungen.

Erhebliche Auswirkungen: Es ist mit deutlichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern zu rechnen. Für eine sachgerechte Abwägung ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesen Planungsfolgen erforderlich. Um die Auswirkungen auszugleichen, sind geeignete Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen vorzusehen.

Nicht umweltverträglich: Es sind schwerwiegende Umweltauswirkungen zu erwarten, z.B. infolge von Grenzwert- / Richtwertüberschreitungen oder sonstiger Nichterfüllung konkreter gesetzlicher Anforderungen.

SchutzgutBewertung
MenschDer B-Plan hat die Intention, auf der einen Seite das charakteristische Ortsbild des Kuckucksbergs zu sichern und auf der anderen Seite eine behutsame Entwicklung zuzulassen. Dadurch bleibt er den Anwohnern in seinem charakteristischen Erscheinungsbild erhalten. Die durch eventuelle Bautätigkeiten verursachten Beeinträchtigungen durch Baustellenverkehr, Baulärm und Staubentwicklung sind zu vernachlässigen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch werden als gering eingestuft.
Pflanzen und TiereDer B-Plan dient auch der Sicherung und dem Erhalt des vorhandenen Grünbestandes, insbesondere der Bäume. Da von möglichen Bautätigkeiten nur Flächen betroffen sind, die bereits heute überwiegend als Gartenfläche/Rasen fungieren, treten artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht ein. Geschützte Flächen wie Knicks und der Wald werden nicht tangiert. Insofern ist davon auszugehen, dass die Planung auf das Schutzgut Flora und Fauna keine Auswirkungen hat.
FlächeDa es sich um die Neuaufstellung eines B-Planes für ein bereits bebautes B-Plan-Gebiet handelt, werden keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen. Das Schutzgut Fläche ist somit nicht betroffen.
BodenDas Gebiet ist bereits bebaut und es werden maßvolle Erweiterungen zugelassen. Die Grundflächenzahlen sind angesichts der überwiegend großen Grundstücke gering (überwiegend 0,2). Gemäß Definition im Baurechtserlass werden durch den B-Plan keine weiteren Eingriffe vorbereitet, die nicht bereits vor der Planung zulässig waren, so dass keine Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als gering eingestuft.
WasserDas durch Bebauung zusätzlich auf den Grundstücken anfallende Oberflächenwasser wird versickert und dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden als gering bewertet.
Klima/ LuftDer vorhandene Gehölzbestand wird über den B-Plan gesichert und erhalten, so dass auch dessen positive Wirkung auf das Kleinklima bestehen bleibt. Die durch zusätzlichen Verkehr und Gebäudeheizungen verursachten Schadstoffemissionen können vernachlässigt werden und sind als nicht erheblich einzustufen. Die Auswirkungen auf dieses Schutzgut werden insgesamt als gering eingestuft.
Landschaftsbild/ OrtsbildDa das Ziel des B-Planes neben einer behutsamen baulichen Entwicklung auch die Sicherung des typischen Erscheinungsbildes des Kuckucksbergs ist, wird er sich langfristig positiv auf das Ortsbild auswirken. Dazu tragen die im B-Plan getroffenen Festsetzungen bei. Auch in Anbetracht einer baulichen Erweiterung werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild als gering eingestuft.
Kulturgüter und sonstige SachgüterDie am Rande, aber außerhalb des Geltungsbereiches vorhandenen Knicks als Elemente der Kulturlandschaft werden erhalten. Baudenkmale und archäologische Kulturdenkmale sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. Insofern gibt es keine Auswirkungen auf dieses Schutzgut.

Zusammenfassend wird der B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee als umweltverträglich eingestuft.

Die Begründung wurde von der Gemeindevertretung am gebilligt.

11. Anlage

11.1. Bestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee,