Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 A - 2. Änderung für das Gebiet des Rettungszentrums

Textliche Festsetzungen

I.3. Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4 BauNVO)

In der abweichenden Bauweise sind Gebäude gem. § 22 Abs. 2 BauNVO in offener Bauweise über 50 m zulässig.

II. Hinweis

Für den Plangeltungsbereich gelten die Festsetzungen der Satzung der Stadt Reinfeld (Holstein) zum Schutz des Baumbestandes.

Auf den Waldabstand gem. § 24 LWaldG SH wird verwiesen. Über Unterschreitungen des gesetzlichen Waldabstandes ist in Rahmen des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren gem. LBO (SH) zu entscheiden.

Aufgestellt: Pinneberg, 07.08.2018