Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 A - 2. Änderung für das Gebiet des Rettungszentrums

Begründung

7. Verkehrliche Erschließung

Der Bahnhof Reinfeld (Holstein) ist ca. 700 m vom Plangebiet entfernt (Luftlinie bis Mitte Plangebiet). Vom Reinfelder Bahnhof fahren halbstündlich Züge in Richtung Hamburg und Lübeck (HVV-Regionalbahn-Linie R10).

Die nächste Haltestelle „Innsbrucker Straße“ befindet sich direkt am Plangebiet. Sie wird von den im Rahmen der Firma Autokraft (im Auftrag der Deutschen Bahn) betriebenen Buslinien Nr. 8170, 8171, 8130, 8131 und 8133 bedient.

Reinfeld bietet zudem eine direkte Anbindung an die Bundesautobahn 1 und liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Lübeck, von dem aus die Bundesautobahn 20 Richtung Rostock/Stettin beginnt. Darüber hinaus liegt Reinfeld an der Bundesstraße B 75, sowie an den Landesstraßen L 71 in Richtung Ahrensbök, L 84 in Richtung Segeberg und L 85 nach Westerau. Das Plangebiet selbst befindet sich nördlich den Landesstraße L 71 / Ahrensböker Straße und ist somit direkt an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen.

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze für das Rettungszentrum wird im Baugenehmigungsverfahren anhand der dann konkret geplanten Nutzungen festgelegt. Der entsprechende Stellplatznachweis wird im Rahmen dieses Verfahrens gemäß LBO (SH) und Stellplatzsatzung der Stadt Reinfeld (H.) erbracht.

Die Sichtdreiecke für die Ausfahrt der südlichen Stellplätze in die Ahrensböker Straße sind im Bebauungsplan berücksichtigt. Demgemäß wurden bereits im Bebauungsplan Nr. 7 A Flächen festgesetzt, in der Bepflanzungen und Einfriedungen eine Höhe von 0,70 m über Fahrbahnoberkante nicht überschreiten dürfen. Diese Festsetzung wurde übernommen.

Sofern eine Änderung der bestehenden Zufahrtsituation von dem Grundstück zu der Landesstraße 71 vorgesehen ist, sind dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH), Niederlassung Lübeck im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens hierfür entsprechende prüffähige Planunterlagen zur Abstimmung vorzulegen.

8. Ver- und Entsorgung

8.1. Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation

Die Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie die Versorgung mit Anlagen der Telekommunikation bleiben unverändert bestehen und erfolgen über das jeweilige vorhandene Netz. Eine Neubebauung wird durch Erweiterung der vorhandenen Leitungsnetze erfolgen. Die notwendigen Versorgungseinrichtungen werden dann durch den Versorgungsträger hergestellt.

Der Löschwasserbedarf wird im Zusammenhang mit der Vorhabenplanung festgelegt. Eine ausreichende Löschwasserversorgung muss von der Stadt vorgehalten werden.