Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 A - 2. Änderung für das Gebiet des Rettungszentrums

Begründung

4.7. Geh und Fahrrecht

Das Geh- und Fahrrecht zugunsten des Bildungszentrums wird an den nordöstlichen Plangebietsrand verlegt und alles dazu privatrechtlich Erforderliche wird von der Stadt veranlasst (zurzeit liegt es auf dem Flurstück 22/67). Durch die ausgewiesene Breite von 3,50 Metern ist sichergestellt, dass Fahrzeuge der Forstwirtschaft und Lastwagen dort fahren können. Damit wird der Zugang zum rückwärtig angrenzenden Waldgrundstück ermöglicht.

5. Natur und Landschaft

5.1. Erhaltungsgebote

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 7 B (Originalplan) wurde eine im Plangebiet an der Ahrensböker Straße befindliche Sommerlinde mit einem Stammumfang von 304 cm, gemessen in 1 m Höhe, zum Erhalt festgesetzt.

Diese städtebauliche Erhaltungsfestsetzung wird im Zuge des aktuellen Planänderungsverfahrens zugunsten einer Baufelderweiterung aufgegeben.

Für den Plangeltungsbereich gelten jedoch die Regelungen der Baumschutzsatzung der Stadt Reinfeld (Holstein). Nach Möglichkeit soll der Baum erhalten werden. Sollte sich jedoch im Zuge der Vorhabenplanung ergeben, dass der Erhalt auf Dauer nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, wird die Stadt als Eigentümerin und Bauherrin spätestens unmittelbar nach Abschluss der Neubaumaßnahme an anderer Stelle Ersatz leisten. Vorrangig erfolgt der Ersatz auf dem Grundstück. Sollte das nicht möglich sein, wird auf andere Standorte zurückgegriffen. Gemäß § 8 der Baumschutzsatzung ermittelt sich ein Ersatzerfordernis von 5 Bäumen.