Planungsdokumente: Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück für den nördlichen Bereich der "Scheggerotter Straße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Schutzgut Landschaftsbild

Das Gelände steigt von der Scheggerotter Straße um ca. 1,5 m nach Norden an, bleibt dann aber relativ eben.

Das Ortsbild im Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung ist geprägt durch die vorhandene Wohnbebauung an der Scheggerotter Straße. Nach Norden schließen großräumige Ackerflächen an.