Planungsdokumente: Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück für den nördlichen Bereich der "Scheggerotter Straße"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Die geplanten Baugrundstücke sind durch vorhandene Bebauung und Gehölzstrukturen nach Osten, Westen und Süden bereits abgeschirmt.

Da nach Norden der freie Landschaftsraum angrenzt, wird hier zur Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ein Pflanzstreifen (Breite 2 m) festgesetzt.

Der Pflanzstreifen ist flächig mit heimischen, standortgerechten Gehölzen der folgenden Arten zu bepflanzen:

Hasel (Corylus avellana)

Schlehe (Prunus spinosa)

Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)

Hainbuche (Carpinus betulus)

Hartriegel (Cornus sanguinea)

Weißdorn (Crataegus spec.)

Feldahorn (Acer campestre)

Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)

Rotbuche (Fagus sylvatica)

Schneeball (Viburnum opulus)