15.1. Hinweis zum Verbleib des Bebauungsplanes Nr. 46 für den Bereich des Plangeltungsbereichs
Die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 46 haben für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 74 keine Gültigkeit mehr.
Die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 46 haben für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 74 keine Gültigkeit mehr.
Die in der Begründung zum B-Plan detailliert wiedergegebenen Vorkehrungen und Maßnahmen aus dem im September 2018 vorgelegten Artenschutzbericht sind vollständig umzusetzen.
Die Satzung der Stadt Schwentinental zum Schutz des Baumbestandes ist bei den baulichen Maßnahmen zu beachten.