Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 - "Quartierszentrum Schreiberkoppel"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.1. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Der seit Oktober/2010 wirksame Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) formuliert die Leitlinien der räumlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein und setzt mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung den Rahmen, an dem sich die Gemeinden zu orientieren haben. Der Landesentwicklungsplan soll sowohl die Entwicklung des Landes in seiner Gesamtheit fördern als auch die kommunale Planungsverantwortung stärken.

Der Landesentwicklungsplan enthält für die Stadt Schwentinental die folgenden Aussagen:

- Die Stadt liegt im 'Verdichtungsraum' des Oberzentrums Kiel.

- Die Stadt ist ' Stadtrandkern II. Ordnung '.

- Die Stadt befindet sich im '10km-Umkreis um das Oberzentrum Kiel'.

- Die Stadt befindet sich auf der 'Siedlungsachse Kiel-Preetz'.

- Am nordöstlichen Randbereich des Stadtgebietes verläuft eine 'Biotopverbundachse - Landesebene'.

Dem Textteil des Landesentwicklungsplanes sind hinsichtlich der vorliegenden Planung - Erweiterung des Altenwohn- und Pflegeheims - folgende Ausführungen zu entnehmen:

Kap. 4.4 Senioren 1G: Seniorenpolitik soll den demografischen und sozialstrukturellen Veränderungen Rechnung tragen und an den Interessen, Fähigkeiten und Neigungen der älteren Generation ansetzen (Kompetenzmodell). Dabei sollen auch die Belange älterer Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Neben der Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Versorgung älterer Menschen auf hohem Niveau ist dem Aspekt der Stärkung ihrer Selbständigkeit besondere Beachtung zu schenken. Die älteren Menschen sollen ihre Ressourcen sinnvoll in das gesellschaftliche Zusammenleben einbringen.

Kap. 4.6 Gesundheit, Pflege, Betreuung und Sport 1G: In allen Landesteilen soll eine gleichwertige medizinisch leistungsfähige stationäre und ambulante Versorgung sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für die ländlichen Räume. Die wohnortnahe ambulante Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheken sowie das Netz von Rettungsdiensten und Krankenhäusern sollen bedarfsgerecht der demografischen Entwicklung Rechnung tragen. []

2G: In allen Teilräumen müssen die Altenhilfe und Altenpflege an die deutlich steigende Zahl älterer und teilweise auch pflegebedürftiger Menschen angepasst werden. In zumutbarer Entfernung sollen in allen Landesteilen quantitativ und qualitativ ausreichende Angebote sichergestellt werden. Vor allem in den ländlichen Regionen sind abgestimmte Planungen für ambulante und stationäre Angebote und Einrichtungen der Altenpflege erforderlich. []

Dem Textteil des Landesentwicklungsplanes sind zu Kindertageseinrichtungen folgende Ausführungen zu entnehmen:

In Kap. 4.3 ist dargelegt, dass in allen Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen soll (vgl. LEP, S. 101).

Bewertung

Die vorliegende Bauleitplanung entspricht den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung.

6.2. Regionalplan für den Planungsraum III (2000)

Der derzeit wirksame Regionalplan leitet sich aus dem Landesraumordnungsplan (LROP) aus dem Jahr 1998 ab. Der Landesraumordnungsplan wurde im Jahr 2010 durch den Landesentwicklungsplan (LEP) abgelöst (s.o.). Eine Fortentwicklung des Regionalplanes steht noch aus, so dass weiterhin der Regionalplan aus dem Jahr 2000 als Planungsvorgabe zu beachten ist. In den Aussagen, in denen der Regionalplan vom Landesentwicklungsplan abweicht, gelten die Aussagen des Landesentwicklungsplanes.

Im Regionalplan bestehen für die Stadt bzw. das Plangebiet folgende Aussagen:

- Die Stadt liegt im 'Ordnungsraum' des Oberzentrums Kiel.

- Die Stadt ist ' Stadtrandkern II. Ordnung '.

- Die Stadt befindet sich auf der 'Siedlungsachse Kiel-Preetz'.

- Der nordöstliche Randbereich des Stadtgebietes grenzt an ein 'Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft'.

- Der nordöstliche Randbereich des Stadtgebietes grenzt an einem 'Regionalen Grünzug'.

Bewertung

Die vorliegende Bauleitplanung entspricht den Vorgaben des Regionalplanes.