Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Siek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden

5.2.1 Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

A) Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation

Überblick:

Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Meilsdorf der Gemeinde Siek abgesetzt von der bebauten Ortslage und weist eine Größe von ca. 0,85 ha auf. Konkret handelt es sich um das Gebiet nördlich der 'Alten Landstraße' (K 39), westlich der Straße 'Drift', östlich der Bebauung 'Alte Landstraße 18' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Das Plangebiet wird von einer Ackerfläche eingenommen. Im Westen wird die Fläche von einem stark bewachsenem Wohngrundstück begrenzt, im Süden befindet sich zum Teil eine breitere Gehölzreihe, die jedoch außerhalb des Plangebietes im Bereich der Verkehrsfläche liegt. Im Osten verläuft die Straße 'Drift'. Zwischen der Straße und dem Plangebiet befindet sich eine Baumreihe.

An das Plangebiet grenzt im Westen Wohnbebauung an, die sich vorwiegend aus lockerer Einfamilienhausbebauung mit dazugehörigen Hausgärten zusammensetzt. Im Osten und Süden befinden sich Straßenflächen, an die sich wiederum größtenteils Einzelhäuser mit ihren Hausgärten anschließen. Im Norden liegt die Restfläche des Ackers.

Die Ausweisung einer 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Feuerwehr' auf der Ackerfläche wird zu dem Verlust dieser und zu umfangreichen Flächenversiegelungen durch die zukünftigen Gebäude und die befestigten Hof-, Rangier- und Stellplatzflächen führen. Die Flächenversiegelungen stellen naturschutzrechtliche Eingriffe dar, die ermittelt und ausgeglichen werden müssen. Der erforderliche Ausgleich wird der gemeindeeigenen Ausgleichsfläche auf den Flurstücken 36 und 37, der Flur 3, Gemarkung Siek zugeordnet.

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, werden für die Errichtung einer neuen Feuerwehr zwei Zufahrten erforderlich. Da es sich bei der 'Alten Landstraße' um eine Landstraße (L 222) handelt, werden die Zufahrten in Richtung der Gemeindestraße 'Drift' vorgesehen. Um die beiden Zufahrten herzustellen, wird es jedoch notwendig drei Bäume der vorhandenen Baumreihe zu beseitigen.

Die Restfläche des Ackers kann über die Straße 'Drift' weiterhin für die landwirtschaftliche Nutzung erschlossen werden.

Sollte die Planung nicht umgesetzt werden, würde die Ackerfläche weiterhin bewirtschaftet werden. Es würde kein zusätzlicher Flächenverbrauch erfolgen, ebenso gäbe es keine weiteren Flächenversiegelungen. Es würden keine Bäume beseitigt werden müssen.

B) Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter

Es werden die Schutzgüter einzeln beschrieben und bewertet. Die Bewertung orientiert sich an den Bestimmungen des Runderlasses 'Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht', der im Jahr 2013 gemeinsam vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein herausgegeben wurde.

Boden und Relief

Bei der Betrachtung des Bodens bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) die Grundlage. "… Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden." Gem. § 1 a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; "dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. …"

Das Plangebiet wird von einer Ackerfläche eingenommen. Die Gemeinde ist auf der Suche nach einer zentral gelegenen Fläche, um dort ein Feuerwehrhaus zu errichten. Es wurde sich mit Standortalternativen auseinandergesetzt. Diese sind dem Kapitel 2.1 zu entnehmen. Auf der nachfolgenden Abbildung ist zu erkennen, dass lediglich der Boden im Bereich der Standortalternative 2 eine sehr geringe bodenfunktionale Gesamtleistung aufweist. Aus diesem Grund wäre dieser Standort aus bodenschutzrechtlicher Sicht am besten geeignet. Da diese Fläche zum einen nicht im gemeindlichen Eigentum steht und zum anderen sich im regionalen Grünzug befindet sowie eine ortsbildprägende Grünachse darstellt, ist die Fläche für bauliche Entwicklung eher ungeeignet. Für nähere Details siehe 'Standortprüfung Feuerwehr für den Ortsteil Meilsdorf, der Gemeinde Siek, Kreis Stormarn', erstellt von B2K und dn Ingenieure GmbH sowie von TGP Landschaftsarchitekten Trüper, Gondesen und Partner mbH am 05.05.2021.

Die anderen beiden Standorte weisen eine geringe bodenfunktionale Gesamtleistung auf (vgl. Abb. 3). Die Fläche 3 befindet sich nicht im gemeindlichen Eigentum, ebenso wie die Fläche 2 liegt sie im regionalen Grünzug und am Rand eines ortsbildprägenden Grünzuges. Außerdem befindet sich die Wandse in der näheren Umgebung.

Die Fläche 1 befindet sich im gemeindlichen Eigentum und steht kurzfristig zur Verfügung. Auch hier gibt es Hemmnisse, da sie sich im Außenbereich befindet und eine Freileitung das Gelände quert.

Die Standortwahl ist bereits bei einem Vor-Ort-Termin mit der Landesplanungsbehörde und der Kreisplanung am 21.09.2020 thematisiert worden. Darauf aufbauend wurde sich für den Standort 1 entschieden. Für nähere Details vgl. Ausführungen in Kap. 2.1.

Abbildung 3: Bodenfunktionale Gesamtleistung der Standortalternativen (Quelle: https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thboden&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&layers_opacity=915828aefe369b5dcd93dc3209655d5f&E=583911.68&N=5943041.42&zoom=11&layers=ccbea7ba1e4496e916317fd5481d66a6&layers_visibility=69f36695462b025c596d6814616e7f96&catalogNodes=27,29)

Aus den oben genannten Gründen hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, die Fläche 1 mit dem Bebauungsplan Nr. 26 zu überplanen.

Die Böden im Plangebiet sind als anthropogen überprägt zu bezeichnen.

Laut Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holstein besitzt der Boden im Plangebiet eine schwach frische Feuchtestufe mit einem hohen Bodenwasseraustausch (vgl. Abb. 4 und 5).

Abbildung 4: Bodenkundliche Feuchtestufe (Quelle: Landwirtschafts- und Umweltatlas S.H.)

Eine schwach frische Feuchtestufe ist für Acker und Grünlandnutzung geeignet, für intensive Grünlandnutzung im Sommer jedoch gelegentlich zu trocken. Der Standort wird als Ackerfläche genutzt.

Abbildung 5: Bodenwasseraustausch (Quelle: Landwirtschafts- und Umweltatlas S.H.)

Der Bodenwasseraustausch ist ein Parameter für das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe, wie zum Beispiel Nitrat. Im vorliegenden Fall liegt ein hoher Wasseraustausch vor, sodass ein hohes Verlagerungsrisiko der nicht sorbierbaren Stoffe besteht.

Die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens ist als mittel, die Nährstoffverfügbarkeit als gering und die Feldkapazität ebenfalls als gering einzustufen (Abb. 6 - 8).

Abbildung 6: Natürliche Ertragsfähigkeit (Quelle: Landwirtschafts- und Umweltatlas S.H.)

Abbildung 7: Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum (Quelle: Landwirtschafts- und Umweltatlas S.H.)

Abbildung 8: Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (Quelle: Landwirtschafts- und Umweltatlas S.H.)

Abbildung 9: Bodenfunktionale Gesamtleistung (Quelle: http://www.umweltdaten.landsh.de/

Die bodenfunktionale Gesamtleistung (Abb. 9) des Plangebietes wird als gering eingestuft.

Die Bodengefährdung ist gem. Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holstein hinsichtlich der Wassererosionen als sehr gering und hinsichtlich der Winderosionen als mittel einzustufen (vgl. Abb. 10 und 11). Hinsichtlich der Bodenverdichtung besteht bei Grünland- und Ackernutzung im Zeitraum Oktober bis April eine geringe Gefährdung.

Abbildung 10: Wassererosionsgefährdung (Quelle: http://www.umweltdaten.landsh.de/

Abbildung 11: Winderosionsgefährdung (Quelle: http://www.umweltdaten.landsh.de/

Abbildung 12: Bodenverdichtung auf Grünland im Zeitraum Oktober bis April (Quelle: http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php)

Bei der Bodenverdichtung ist für Acker- und Grünlandnutzung für die Frühjahr- und Sommermonate eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit angegeben. Bei Acker- und Grünlandnutzung im Herbst/Winter ist die Gefährdung als mittel anzusehen (vgl. Abb. 12).

Der Boden hat aufgrund der Abbildungen 4 - 12 insgesamt eine allgemeine Schutzwürdigkeit und ist weitgehend unempfindlich hinsichtlich Bodengefährdungen.

Hinsichtlich der Archivfunktion des Bodens im Bereich Natur- und Kulturgeschichte liegt das Plangebiet gem. Digitaler Atlas Nord "Archäologie-Atlas" in keinem Archäologischen Interessensgebiet, ebenfalls sind keine kulturellen Denkmäler betroffen.

Gemäß Landschaftsplan der Gemeinde Siek ist das Plangebiet als Grünlandfläche dargestellt.

Abbildung 13: Auszug aus dem Bestandsplan des Landschaftsplanes der Gemeinde Siek

Schutzwürdige Bodenformen sind der Tabelle 3 des 'Landschaftsprogrammes Schleswig-Holstein', herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein im Jahre 1999, zu entnehmen. Gemäß 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil A Bodentyp, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016' handelt es sich im Plangebiet um Pseudogley-Braunerde. Diese Bodentypen sind in der o. g. Tabelle nicht aufgeführt, sodass es sich hier nicht um eine schutzwürdige Bodenform handelt. Laut der 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016', stehen im Plangebiet Lehmsande über Lehm an. Die noch zu beauftragende Baugrunduntersuchung wird genaue Aussagen zu dem Boden liefern. Die Ergebnisse werden zum nächsten Verfahrensschritt ergänzt.

Das Plangebiet ist in topographischer Hinsicht weitgehend eben. Es liegt bei ca. 56 m ü. NHN.

Abbildung 14: Auszug aus der topographischen Karte (Quelle: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ArchaeologieSH/index.html?lang=de)

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Fläche würde weiterhin als Ackerfläche genutzt werden. Zusätzliche Flächenversiegelungen sowie ein Flächenverbrauch würden nicht stattfinden.

Bewertung

Die Böden haben eine allgemeine Schutzwürdigkeit und sind insgesamt unempfindlich gegenüber Gefährdungen. Außerdem haben sie eine anthropogene Überprägung. Die Böden im Plangebiet haben insgesamt eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturhaushalt.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Boden durch die Planung beeinträchtigt wird.

Wasser - Grund- und Oberflächenwasser

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer.

Es deutet im Plangebiet nichts drauf hin, dass das Grundwasser oberflächennah anstehen könnte. Das noch zu erstellende Bodengutachten wird dazu ebenfalls Aussagen enthalten. Die Ergebnisse werden zum nächsten Verfahrensschritt ergänzt.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Versickerungsfähigkeit bleibt unverändert.

Bewertung

Das Plangebiet hat eine 'allgemeine Bedeutung' für den Grundwasserschutz und für den Oberflächenwasserschutz.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Wasser durch die Planung beeinträchtigt wird.

Klima, Luft

Das Plangebiet besteht aus einer als Acker genutzten landwirtschaftlichen Fläche. Die Bedeutung für das Lokalklima ist abhängig von der vorhandenen Vegetation und der Größe der Vegetationsflächen. Da es sich bei Ackerflächen um Flächen mit keiner geschlossenen Vegetationsdecke handelt, tragen sie nur eingeschränkt zur Kaltluftentstehung bei. Da es sich vorliegend zudem nur um einen kleinen Bereich handelt, ist die Bedeutung dieses kleinen Teils der Ackerfläche für das Schutzgut Klima/Luft als gering einzustufen.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Keine besonderen Auswirkungen.

Bewertung

Das Plangebiet hat eine 'allgemeine Bedeutung' für das Lokalklima.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Klima/Luft durch die Planung beeinträchtigt wird.

Arten und Lebensgemeinschaften

Das Plangebiet wird zurzeit von einer Ackerfläche eingenommen.

Im Westen grenzt ein stark mit Gehölzen bewachsenes Wohngrundstück an das Plangebiet an (vgl. Abb. 15). Abgesehen von den nicht knicktypischen Gehölzen könnte es sich hierbei auch um einen Knick handeln, der als Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Fläche angelegt wurde. Im Landschaftsplan ist dieser Bereich jedoch nicht als Knick dargestellt. Es wird daher davon ausgegangen, dass es sich nicht um einen Knick handelt.

Abbildung 15: Gehölzbestand an der Westseite des Plangebietes (Foto: Büro für Bauleitplanung)

An der Südseite ist ca. zur Hälfte ein Gehölzstreifen vorhanden (vgl. Abb. 16 und 17). Es handelt sich um eine Gehölzfläche von ca. 6 m Breite. Sie befindet sich außerhalb des Plangebietes im Bereich der Verkehrsfläche. Gem. Landschaftsplan sollte in diesem Bereich, allerdings auf der gesamten Länge, ein Knick angelegt werden. Da es sich aber um eine sehr breite Gehölzfläche direkt an der Verkehrsfläche handelt, wird nicht davon ausgegangen, dass es sich um einen Knick oder eine Feldhecke handelt.

Abbildung 16: Gehölzstruktur im Süden des Plangebietes (im Hintergrund zu erkennen) entlang der 'Alten Landstraße' (Foto: Büro für Bauleitplanung)

Abbildung 17: Gehölzstruktur im Süden des Plangebietes (Foto: Büro für Bauleitplanung)

Abbildung 18: Gehölzfläche im Süden des Plangebietes (Foto: Büro für Bauleitplanung)

Im östlichen Bereich sind einzelne Bäume anzutreffen. Es handelt sich um Ahorne und Buchen mit Stammdurchmessern von 0,2 m bis 0,4 m.

Abbildung 19: Blick auf die Baumreihe aus Richtung Süden (Quelle: Büro für Bauleitplanung)

Im Westen des Plangebietes befindet sich Wohnbebauung, im Süden verläuft die 'Alte Landstraße' (K 39), im Osten die Straße 'Drift' und im Norden grenzt die Restfläche der Ackerfläche an das Plangebiet an.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Fläche bietet weiterhin Lebensraum und Nahrungshabitat für die hier und in der Umgebung vorkommenden Tierarten.

Bewertung

Es sind keine geschützten Biotope vorhanden. Die Ackerfläche sowie die randlich gelegenen Gehölze haben eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturschutz.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften durch die Planung beeinträchtigt wird.

Landschaftsbild

Es handelt sich bei dem Plangebiet um eine unbebaute Fläche, die derzeit als Ackerfläche genutzt wird und an vorhandene Wohnbebauung im Westen angrenzt. Aufgrund der Lage im Kreuzungsbereich der Straßen 'Drift' und 'Alte Landstraße' sowie der angrenzenden Wohnbebauung ist hier bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes gegeben. Im Norden grenzt die freie Landschaft an. Hier wird eine effektive Eingrünung erforderlich. Ggf. wird auch in dem Bereich im Süden eine Eingrünung erforderlich, in dem sich bisher keine Bepflanzung befindet. Eine Einbindung in die Landschaft wird daher zukünftig sichergestellt.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Innerhalb des Geländes verbleibt der Blick auf die Ackerfläche. Die Fläche würde als Ackerfläche erhalten bleiben.

Bewertung

Es ist davon auszugehen, dass, wenn die festgesetzte Eingrünung neu angelegt ist, keine weiteren Eingrünungsmaßnahmen erforderlich werden.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Landschaftsbild durch die Planung beeinträchtigt wird.

Mensch, menschliche Gesundheit

Inwieweit die Errichtung einer Feuerwehr Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung hat, ist im weiteren Verfahren durch ein noch zu erstellendes Gutachten zu klären. Ggf. werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen. Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung resultierenden Emissionen (Lärm, Staub und Gerüche) zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken können.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Die Fläche würde weiterhin als Ackerfläche genutzt werden. Mit Immissionen aus der Landwirtschaft ist zu rechnen.

Bewertung

Ob die Ausweisung einer 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Feuerwehr' zu Beeinträchtigungen für das Schutzgut 'Mensch' führt, ist im weiteren Verfahren durch ein Gutachten zu klären.

Im Kapitel 5.5 'Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands' wird darauf eingegangen, ob und wie das Schutzgut Mensch durch die Planung beeinträchtigt wird.

Kultur- und sonstige Sachgüter

Laut dem Digitalen Atlas Nord befindet sich das Plangebiet weder in einem archäologischen Interessensgebiet, noch sind Kulturdenkmäler bekannt. Generell ist im Rahmen von Erdarbeiten § 15 Denkmalschutzgesetz beachtlich. Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Keine besonderen Auswirkungen.

Fläche

Im vorliegenden Fall wird eine Fläche aus der freien Landschaft in Anspruch genommen. Es handelt sich um einen Teil einer Ackerfläche.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Es würde keine Inanspruchnahme der Ackerteilfläche erfolgen.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Zwischen den Schutzgütern bestehen keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen.

Prognose bei Nicht-Durchführung der Planung:

Keine besonderen Auswirkungen.

C) Kurzzusammenfassung

Die Überplanung bereitet eine zusätzliche Bodenversiegelung bzw. einen damit verbundenen Landschaftsverbrauch vor. Im weiteren Verfahren ist die Knicksituation zu klären und ob Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ebenfalls ist ein Baugrundgutachten zu erstellen.

5.3 Ermittlung des Eingriffs - Anwendung der Eingriffsregelung

Beschreibung der eingriffsrelevanten Festsetzungen des Bebauungsplanes

Es ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrstandortes geplant. Dafür wird eine 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Feuerwehr' ausgewiesen. Es sind keine geschützten Biotope betroffen. Freiwachsende Gehölzflächen zur Eingrünung des Plangebietes im Norden werden festgesetzt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße 'Drift'.

Schutzgut Boden

Durch die Planung werden umfangreiche Flächenversiegelungen durch den Bau der Gebäude mit ihren Nebenanlagen, Hof-, Rangier- und Stellplatzflächen vorbereitet.

1. Flächenversiegelungen - Vollversiegelung

Versiegelung auf der 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Feuerwehr'. Bei Flächenversiegelungen erfährt der betroffenen Boden auch immer Abgrabungen zur Herstellung der Fundamente.

Für die 'Fläche für Gemeinbedarf' ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 festgesetzt. Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 auf der Gemeinbedarfsfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen (Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen, bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche) bis zu einer Grundflächenzahl von max. 0,9 überschritten werden. Flächengröße: 6.090 m² 6.090 m² x GRZ 0,9 5.481 m²
Mögliche Versiegelung5.481 m²

Die Anbindung an die Straße wird geschaffen Flächengröße Anbindung Zufahrt Nord: 28 m² Flächengröße Anbindung Zufahrt Süd: 38 m² 66 m²
Mögliche Versiegelung66 m²

Flächenversiegelungen insgesamt: 5.547

2. Flächenversiegelungen - Teilversiegelungen

Es ist festgesetzt, dass für die Stellplätze der privaten Pkws der Feuerwehrkameraden wasser- und luftdurchlässig herzustellen sind.

Da auf dieser Ebene noch nicht genau gesagt werden kann, wieviel Fläche die Stellplätze letztlich einnehmen, werden diese als vollversiegelt berechnet und finden sich oben unter 'Versiegelung der 'Fläche für Gemeinbedarf' wieder.

3. Bodenmodellierungen

Zum Anlegen des Regensammelbeckens wird ein Aushub auf der nördlich und westlich gelegenen 'Fläche für Ver- und Entsorgung' erforderlich.

Betroffene Fläche: 493 m²

Die oben aufgeführten Flächenversiegelungen (Voll- und Teilversiegelungen) sowie Bodenmodellierungen stellen naturschutzrechtliche Eingriffe dar.

Schutzgut Wasser

Grundwasser

Flächenversiegelungen können sich auf die Grundwasserneubildungsrate auswirken. Dies hängt von der Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden ab. Laut 'Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Geologischer Dienst - Flintbek 2016', stehen im Plangebiet Lehmböden an. Weitere Aussagen dazu wird das noch zu erstellende Baugrundgutachten ergeben.

Das Oberflächenwasser kann daher vermutlich nicht innerhalb des Plangebietes versickern und muss zentral abgeführt werden. Es ist eine Fläche für ein Regensammelbecken vorgesehen. Genauere Aussagen werden dazu zum nächsten Verfahrensschritt ergänzt. Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser ist nicht zu erwarten.

Schutzgut Klima/Luft

Die Ausweisung einer 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Feuerwehr' und die damit verbundenen Flächenversiegelungen werden keine Auswirkungen auf das Lokalklima haben. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurden zudem Klimagesichtspunkte getroffen, die sich im Kapitel 5.5 wiederfinden und näher beschrieben werden.

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

Verluste von Biotopflächen

Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz

Es werden keine Flächen mit besonderer Bedeutung beseitigt.

Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz

  • Ackerfläche

Die Beseitigung der oben aufgeführten Biotoptypen stellt einen naturschutzrechtlichen Eingriff dar. Im Runderlass ist geregelt, dass bei der Beseitigung von Flächen, die eine 'besondere Bedeutung' für den Naturschutz haben, ein eigenständiger Ausgleich für das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' erbracht werden muss. Werden hingegen Flächen beseitigt, die eine 'allgemeine Bedeutung' für den Naturschutz haben, reichen als Ausgleich die Ausgleichsmaßnahmen aus, die für die Schutzgüter 'Boden', 'Wasser' und 'Landschaftsbild' erbracht werden.

Beeinträchtigung von geschützten Tierarten (Artenschutz)

Auf den Artenschutz wird in Kap. 5.4 eingegangen.

Schutzgut Landschaftsbild

Aufgrund der vorhandenen Gehölze im Südosten und Westen des Plangebietes ist hier bereits eine effektive Eingrünung vorhanden. Lediglich im Norden schließt sich die freie Landschaft an. Hier wird eine Eingrünung erforderlich. Eine Einbindung in die Landschaft wird daher zukünftig sichergestellt.