Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Siek

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1 Anlass der Planung

Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus des Ortsteils Meilsdorf der Gemeinde Siek erfüllt in Bezug auf seine Dimensionierung und Ausstattung nicht mehr den zeitgemäßen und rechtlichen Anforderungen. Die Vorschriften der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse (HFUK) sehen u. a. vor, dass die Fahrzeuge vor der Halle einen ausreichend großen Stauraum zur Verfügung haben müssen, der mindestens eine Stellplatzfläche aufweisen muss (DGUV-Information 2005-008 Tz. 1.4; DIN 14092-1). Eine Erweiterung ist an dem jetzigen Standort nicht möglich. Die Gemeinde beabsichtigt daher, die Feuerwache an einen anderen Standort zu verlegen. Eine Zusammenlegung der beiden Ortswehren Siek und Meilsdorf kommt aufgrund der großen Entfernung der beiden Ortsteile und der Einhaltung der Hilfsfrist nicht in Frage. Dies wurde vorab untersucht. Da sich das jetzige Feuerwehrgerätehaus zentral innerhalb der bebauten Bereiche von Meilsdorf befindet, bestehen verschiedene Optionen der Nachnutzung. Neben einem Dorfgemeinschaftshaus wäre auch die Umwandlung zu Wohnzwecken denkbar.

Im Rahmen der Überlegungen zur Standortverlagerung der örtlichen Feuerwehr wurde durch die Büros B2K, dn Ingenieure GmbH und TGP Landschaftsarchitekten Trüper, Gondesen und Partner mbB im Mai 2021 eine Standortprüfung durchgeführt.

Der Ortsteil Meilsdorf besteht aus der Hauptortslage sowie angrenzenden kleineren Splittersiedlungen im Außenbereich. Die Siedlungsbereiche des Ortsteils sind bebaut und verdichtet. Entsprechend geeignete und zur Verfügung stehende Flächen innerhalb der bebauten Bereiche konnten nicht ermittelt werden. Daher wurden insgesamt drei Außenbereichsflächen im Anschluss an Siedlungsstrukturen des Ortsteils betrachtet. Es wurden im Rahmen der vorangegangenen Standortprüfung drei Flächen im Ortsteil Meilsdorf ermittelt und anhand eines abgestimmten Kriterienkatalogs untersucht. Maßgaben hierfür waren eine ausreichende Flächengröße, die Einhaltung der Anforderungen der HFUK (Hanseatische Feuerunfallkasse), die Einhaltung der Hilfsfrist und eine zentrale Lage in Meilsdorf bzw. eine gute Erreichbarkeit für die Einsatzkräfte.

Potenzielle Standorte für eine Feuerwehr im Ortsteil Meilsdorf

Quelle: B2K und dn Ingenieure GmbH (2021)

Im Rahmen der Standortalternativenprüfung hat sich das Plangebiet (Standort 1) als am geeignetsten herauskristallisiert Die Fläche befindet sich südlich der Ortslage Meilsdorf. Sie liegt im Kreuzungsbereich der Gemeindestraße 'Drift' und der Kreisstraße 39 (K 39). Die Fläche ist verkehrlich gut erschlossen und im Einsatzfall sind die Einsatzorte zügig zu erreichen. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde und steht für eine Bebauung mit einem Feuerwehrgerätehaus kurzfristig zur Verfügung. Sie bietet ausreichend Platz für den Feuerwehrstandort und eine mögliche Erweiterung, sollten sich die Anforderungen in der Zukunft ändern.

Die Standortwahl ist bereits bei einem Vor-Ort-Termin mit der Landesplanungsbehörde und der Kreisplanung am 21.09.2020 thematisiert worden. Darauf aufbauend wurde sich für den Standort 1 entschieden. So hat auch der Kreis Stormarn mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 folgendes mitgeteilt: "Vor diesem Hintergrund kann der Kreis Stormarn dem präferierten Standort Nr. 1 zustimmen, obwohl er ansonsten ortsplanerisch eher ungeeignet erscheint (Außenbereich, Splittersiedlung, fußläufige Anbindung an Meilsdorf). Jedoch fallen auch die Argumente der Erreichbarkeit von Einsatzorten im Gemeindegebiet zur Aushilfe der Hauptortfeuerwehr zu Gunsten des Standortes Nr. 1 ins Gewicht. Darüber hinaus wird die Fläche von Seiten der unteren Naturschutzbehörde als relativ unproblematisch eingeschätzt."

Die Landesplanungsbehörde hat hierzu mit Schreiben vom 14. Januar 2022 folgende Stellungnahme abgegeben: "Aus Sicht der Landeplanung ist die Fläche 1 weiterhin nicht optimal, da durch die Planung ein Siedlungssplitter im Außenbereich erweitert werden würde. Im Hinblick auf die jedoch aus naturschutzfachlich besser geeignete Fläche wird auch aus Sicht der Landesplanung eine Zustimmung für die Fläche in Aussicht gestellt, wenn der Raum auch für weitere Baulichkeiten ausgeschlossen wird." Es ist ausschließlich beabsichtigt, an dem Standort ein Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Weitere Siedlungserweiterungen oder Maßnahmen, die zu einer Verfestigung der Splittersiedlung führen könnten, sind seitens der Gemeinde Siek nicht beabsichtigt.

Das Plangebiet ist zu drei Seiten von Wohnbebauung umgeben. Durch den vorhandenen Lückenschluss findet keine Erweiterung der bestehenden Splittersiedlung statt. Der vorhandene, locker bebaute Siedlungszusammen-hang im Außenbereich wird durch den Lückenschluss lediglich verdichtet. Die weitere Verfestigung einer Splittersiedlung ist nicht zu beanstanden, wenn eine zwar unerwünschte, aber bereits verfestigte Splittersiedlung vorhanden ist und das Hinzutreten einer weiteren baulichen Anlage zu einer weiteren Verfestigung nichts mehr "beitragen" kann (vgl. BVerwG - Urteil 4 B 45.10 vom 10.11.2010). Nach der Rechtsprechung des BVerwG kann die Auffüllung einer Lücke innerhalb einer Splittersiedlung ausnahmsweise dann nicht zu missbilligen sein, wenn das Vorhaben sich der vorhandenen Siedlungsstruktur quantitativ unterordnet und keine weitreichende oder eine nicht übersehbare Vorbildwirkung hervorruft (vgl. BVerwG - Urteil 4 C 13.97 vom 27.08.1998 und BVerwG - Urteil 4 B 23.04 vom 24.06.2004). Der Umfang der baulichen Verdichtung der vorhandenen Splittersiedlung ordnet sich dem Bestand unter und ruft keine weitreichende Vorbildwirkung hervor, da es sich nahezu um die einzige freie Fläche innerhalb der Splittersiedlung handelt.

2.2 Ziele der Planung

Die Planung verfolgt das Ziel, ein Feuerwehrgerätehaus neu zu errichten, um für die Einrichtung einen modernen Standard und eine verkehrsgünstige Lage zu ermöglichen. Die städtebaulichen Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Gemeinbedarfseinrichtung 'Feuerwehr' an einem verkehrsgünstig gelegenen Standort;

Gewährleistung des Brand- und Rettungsschutzes im Ortsteil Meilsdorf und im darüber hinaus liegenden Einsatzgebiet;

langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

Berücksichtigung der der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

3. Inhalte des Bebauungsplans