Planungsdokumente: 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek

Begründung

5.2.3 Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Die Ermittlung des Eingriffs und der Umfang der erforderlichen Kompensations-maßnahmen werden im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 26 beurteilt, d. h. der Eingriff wird bilanziert und notwendige Schutz-, Minimierungs- und Kompensations-maßnahmen werden formuliert. Mit dem Vorhaben sind umfangreiche Versiegelungen verbunden. Demnach ist hier ein erheblicher Kompensationsbedarf zu erwarten.

Artenschutzrechtliche Belange sind in Form von Bauzeitenregelungen zu berücksichtigen.

5.2.4 Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten

a) Anderweitige Planungsmöglichkeiten innerhalb des Geltungsbereiches

Eine räumliche Feinplanung für die bisherige Ackerfläche wird erst auf der Ebene des Bebauungsplanes Nr. 26 erfolgen. Aus diesem Grund bestehen auf der Ebene dieser 30. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Planungsvarianten innerhalb des Geltungsbereiches.

b) Anderweitige Planungsmöglichkeiten außerhalb des Geltungsbereiches

Die Gemeinde beabsichtigt, ein Feuerwehrhaus neu zu errichten. Die Fläche muss für die Feuerwehrleute im Einsatzfall gut erreichbar und daher zentral gelegen sein. Außerdem muss die Gemeinde auch Zugriff auf diese Fläche haben. Es wurde im Vorfeld eine Standortalternativenprüfung durchgeführt (vgl. Kap. 2) und es fand ein Abstimmungsgespräch mit den betreffenden Behörden statt. Es wurde sich für diesen Standort entschieden.

5.2.5 Beschreibung der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen

Durch die Ausweisungen erfolgen erhebliche Flächenversieglungen, durch die sich Änderungen hinsichtlich des Oberflächenabflusses ergeben werden.