Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1, nördlich Breslauer Straße, nördlich Bebelstraße, westlich Kieler Straße, südlich Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße

Textliche Festsetzungen

3.1

In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 6 ist eine maximale Gebäudelänge von 20 m zulässig. Darüber hinaus gelten die Regelungen der offenen Bauweise.

4.0 Mindestgrößen der Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1, Nr. 3 BauGB)

.

4.1

Die Mindestgrundstücksgröße beträgt bei
- Doppelhaushälften 300 m2
- Einzelhäusern 450 m2
Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.