Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1, nördlich Breslauer Straße, nördlich Bebelstraße, westlich Kieler Straße, südlich Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße

Textliche Festsetzungen

8.5

Geschosse
Die Außenwände eines Geschosses mit senkrecht aufgehenden Außenwänden sind oberhalb des oberen zulässigen Vollgeschosses von dessen Außenwänden um mindestens 0,75 m einzurücken.

8.6

Stellplätze
Je Wohneinheit sind zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Für Wohneinheiten mit einer Wohnfläche kleiner gleich 60 m2 ist ein Stellplatz auf dem Grundtsück nachzuweisen.

8.7

Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen die örtlichen Bauvorschriften können mit einer Geldbuße gem. § 82 Abs. 3 LBO geahndet werden. (§ 82 Abs. 1 LBO)