Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 1, nördlich Breslauer Straße, nördlich Bebelstraße, westlich Kieler Straße, südlich Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße

Begründung

5. Verkehr

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5.1 Äußere Erschließung

Der Plangeltungsbereich liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Trittau. Das Zentrum der Gemeinde Trittau mit der Amtsverwaltung liegt ca. 1,7 km entfernt.

Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Kieler Straße (K 32). Die Kieler Straße führt Richtung Norden verlaufend nach Gröhnwold und in ihrer Verlängerung Richtung Süden über die Bahnhofstraße zum Ortszentrum von Trittau. Das Plangebiet ist somit gut angebunden.

5.2 Innere Erschließung

Die geplanten Wohngebiete WA 1 bis WA 8 werden im Osten von der Kieler Straße und im Westen vom Steinkamp erschlossen.

Die Erschließung des Plangebietes ist über die vorhandenen Straßen gesichert. Die Planstraßen im Wohngebiet sind als Mischverkehrsflächen ohne gesonderten Fußweg ausgebaut und weisen eine Breite von 5,0 m auf, so dass sich zwei PKW und auch ein PKW und ein Müllfahrzeug begegnen können. Teilbereiche der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind derzeit nur knapp 3 m breit, wodurch die Ver- und Entsorgung sichergestellt ist, die Fahrbahnbreite für eine Erschließung jedoch nicht als adäquat bezeichnet werden kann. Dies betrifft vor allem die durch den Bebauungsplan angestrebte Innenentwicklung durch eine Nachverdichtung.

Aus diesem Grund setzt die Gemeinde im Bereich der schmalen Straßenabschnitte des Elbinger Weg die Straßenverkehrsfläche mit einer Breite von 5 m fest, um zukünftig bei dem Verkauf von Grundstücken im Rahmen der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes die öffentliche Straßenverkehrsfläche zu verbreitern und so die Erschließungssituation zu verbessern. Dies ist vor allem auch im Hinblick auf die notwendige Zufahrbarkeit für Ver- und Entsorgungs- sowie Rettungsfahrzeuge erforderlich. Die mit der perspektivischen Verkleinerung der Flurstücke zu Gunsten der Erschließung verbunden Einschränkung der GrundstückseigentümerInnen wird dadurch minimiert, dass im Bereich des schmalen Elbinger Wegs lediglich 2 m Abstand zwischen Baugrenze und Straßenverkehrsfläche festgesetzt sind.

Die innere Erschließung des Geltungsbereiches funktioniert über Grundstückszufahrten von den angrenzenden Straßenverkehrsflächen.