Planungsdokumente: 2. Änderung u. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Trittau

Begründung

2. Anlass und Ziele der Planung

2.1 Anlass der Planung

Anlass der Planung ist der Wunsch der Firma Aldi, ihren bisherigen beengten Standort in der Vorburgstraße 1 aufzugeben und durch einen Neubau im Bereich Schulstraße / Campestraße zu ersetzen. Das Gebäude des brach gefallenen ehemaligen Vollversorgers soll abgerissen und durch den Aldi-Neubau im rückwärtigen Grundstücksbereich des Kerngebietes mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.270 m² ersetzt werden, um den heutigen Kundenansprüchen gerecht werden zu können. Die rechtskräftige 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 bietet mit der Anordnung des Baufensters allerdings nicht in ausreichendem Umfang die Gelegenheit zur Bebauung des rückwärtigen Grundstücksteils. Der bisherige rückwärtige Standort der Stellplatzanlage ist für einen Lebensmitteldiscounter auf Dauer unattraktiv und weniger konkurrenzfähig gegenüber anderen Anbietern, die ihre Stellplätze vor ihrem jeweiligen Gebäude den Kunden zur Verfügung stellen.

Neben der geänderten Gebäudeanordnung plant die Firma Aldi konkret ein Flachdach-Gebäude mit extensiver Dachbegrünung und Photovoltaik, eine Wärmerückgewinnung aus den Kühlanlagen zum Zwecke der Beheizung, Tageslichteinfall durch bodentiefe Fenster und Lichtbänder sowie breitere Gänge und niedrigere Regale im Interesse der Kundenfreundlichkeit.

Die umliegenden Gebäude sind im direkten räumlichen Zusammenhang zu sehen und werden daher ebenfalls mit der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 überplant. Im Südosten des Plangebietes befindet sich gegenwärtig eine Kita, deren Grundstück nach Norden hin vergrößert wird. Sollte die Nutzung einmal an diesem Standort aufgegeben werden, soll der Bebauungsplan entsprechend flexible Nachnutzungsmöglichkeiten bereithalten, weswegen auch hier eine Kerngebietsausweisung erfolgt. Gleichzeitig soll im Zuge der Planung die Einmündungssituation der Schulstraße in die Vorburgstraße im Interesse der Verkehrssicherheit Berücksichtigung finden. Eine entsprechende Straßenplanung ist beauftragt und wird, sobald sie in der Gemeinde abgestimmt ist, im Zuge des weiteren Planverfahrens festgesetzt.

2.2 Ziele der Planung

Das Plangebiet ist bereits größtenteils als Kerngebiet (MK) überplant und damit großflächiger Einzelhandel allgemein zulässig. Es ist beabsichtigt, das Gebäude des ehemaligen Vollsortimenters abzureißen und den betreffenden Teil des Plangebietes mit anderer Gebäudeanordnung einer Nachnutzung zuzuführen.

Aus gemeindlicher Sicht lassen sich die Ziele der Planung wie folgt zusammenfassen:

  • Stärkung der Innenstadt in ihrer Funktion als zentraler Versorgungsbereich und Steigerung ihrer Attraktivität durch Abriss einer leerstehenden Immobilie;

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Lebensmitteldiscounters im Interesse seiner zukunftsfähigen Absicherung;

  • Gewährleistung der zentralen Versorgungsfunktion der Gemeinde Trittau für den Nahbereich;

  • Vermeidung von Flächenverbrauch durch dezentrale Einzelhandels-ansiedlungen am Ortsrand;

  • langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;

  • Beachtung der Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs durch Neuordnung der Einmündungssituation Schulstraße / Vorburgstraße;

  • Vermeidung von Suchverkehr durch Bereitstellung einer ausreichend dimensionierten Stellplatzanlage.